Footer
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
„Footer“ ist Englisch und heißt auf Deutsch „Fußzeile“, vgl. etwa Cambridge Dictionary. Der Begriff „Footer“ wird oft verwendet für Fußzeilen von Websites und für Fußzeilen von E-Mails (die sog. Signatur).
Das Gegenstück dazu ist der Header.
Synonyme:
Fußzeile