Meta-Description

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Die sog. Meta-Description soll eine Beschreibung der Website beinhalten. Dazu wird im Quelltext (HTML) der Seite etwas eingeben wie

<meta name=“description“ content=“Das ist ein kurze Beschreibung der Website …“ />

Dieser Wert wird von Google ausgelesen und kann für die Beschreibung in den Einträgen in der Google-Trefferliste herangezogen werden. Deshalb wird im Rahmen der Suchmaschinen-Optimierung die Meta-Description taktisch eingesetzt, damit man bei Google möglichst gut dasteht und den Suchenden zum Klick auf die eigene Website motiviert.

Für jede (wichtige) Seite sollte es eine individuell passende Meta-Description geben.

Neuerdings (seit Ende 2017) können die Einträge in der Google-Trefferliste bis zu 4 Zeilen (Desktop) bzw. bis zu 6 Zeilen (Smartphone) enthalten. Das entspricht bis zu ca. 300 bis 310 Zeichen – länger braucht die Meta-Description nicht sein.

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z