Mixed Content
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Von „Mixed Content“ (also „gemischtem Inhalt“) spricht man, wenn eine Webseite per https geladen wurde und einzelne Elemente – typischerweise Bilder – per http eingebettet sind. Die Browser zeigen dann unterschiedliche Warnungen an – und das macht keinen guten Eindruck. Auf der Kanzleihomepage sollte man Mixed Content deshalb unbedingt vermeiden.
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