Mobiles Weblayout
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
„Mobiles Weblayout“ meint, dass die Website auch auf dem Smartphone gut lesbar ist. Per Webanalytics messe ich für Kanzleihomepages regelmäßig einen Anteil mobiler Nutzer 30 % und mehr – teilweise sogar über 50 %.
Erreichen lässt sich gute Lesbarkeit auf kleinen Bildschirmen grundsätzlich auf 2 Wegen:
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z