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Relaunch

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Von „Relaunch“ spricht man, wenn man eine Website (z. B. die Kanzleihomepage) komplett neu aufbaut. Manchmal ist das verbunden mit dem Wechsel des zugrundeliegenden Content Management System (Migration).

Besonderes Augenmerk sollte man beim Relaunch auf die Einrichtung passender Weiterleitungen (301-Redirect) legen.

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