Rückrufbitte per Blog
In einem amüsanten Blogbeitrag schildert Rechtsanwalt Gerth seine vergeblichen Versuche, eine bestimmte Kollegin bei Waldorf Frommer ans Telefon zu bekommen. Sein Fazit: „Fest steht, der neu gewählte Bundespräsident würde mich schneller zurückrufen. Aber der ist ja auch Lipper … und wahrscheinlich nicht so beschäftigt wie die Kollegin.“
Selbst Jurastudenten empfehle ich seit Jahren, mit dem Bloggen anzufangen, und auch für Rechtsanwälte spricht vieles für ein Blog, u. a.:
- Mit dem Blog machen Sie Ihre Kompetenzen als Anwalt im Netz sichtbar.
- Sie erreichen mit dem Blog nicht nur Mandanten, sondern ggf. auch die Presse.
- Auch im Falle eines Jobwechsels wird ihr Blog positiv auffallen.
- Das Blog hilft beim eigenen „Wissensmanagement“.
- Bloggen macht einfach Spaß.
Kollege Gerth hat mit seiner Rückrufbitte einen weiteren Aspekt hinzugefügt. Ich bin sehr gespannt, ob sein Appell letztlich fruchtet.
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