Integrierte Landingpage

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Unter einer integrierten Landingpage verstehe ich – im Gegensatz zur separaten Landingpage – eine Landingpage, die in die Kanzleihomepage quasi eigebettet ist.

Das kann auf zwei Arten geschehen:

  1. Die  Landingpage ist zwar technisch völlig getrennt, wird aber so an das Layout der bestehenden Kanzleihomepage angeglichen und so verlinkt, dass die Nutzer den Wechsel gar nicht merken. (Hier bietet sich oft eine Subdomain an.)
  2. Die Landingpage ist voll in die Kanzleihomepage integriert, d. h. es handelt sich technisch gesehen nur um eine weitere Unterseite der Kanzleihomepage.

Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.

Der (oft entscheidende) Vorteil der sozusagen nur scheinbar integrierten Landingpage (oben Nr. 1) liegt in der Unabhängigkeit von der Kanzleihomepage. D. h. wir haben bei der Entwicklung der Landingpage alle Freiheiten und volle Flexibilität und müssen uns nicht mit den Einschränkungen der Kanzleihomepage herumschlagen (und ggf. mit deren Webmaster abstimmen). In der Praxis zeigt sich, dass wir hier meistens wesentlich schneller und unaufwändiger zu besseren Ergebnissen kommen.

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