AdWords

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Die Bezeichnung „AdWords“ wurde 2018 durch die neue Bezeichnung „Google Ads“ ersetzt.

Damit können Rechtsanwälte gezielt die richtigen Besucher auf ihre Kanzleihomepage oder Landingpage bringen. Es handelt sich dabei um die Werbeanzeigen, die man bei Google schalten kann.

Setzt man AdWords richtig ein, erreicht man genau die Personen, die gerade auf der Suche nach einem Anwalt sind. Das lässt sich über sog. Keywords sehr gut eingrenzen auf das jeweilige Rechtsgebiet, Spezialgebiet oder spezifische Problem. Weiterhin lässt sich steuern, wo die Anzeigen erscheinen sollen  (z. B. 50 km um den Kanzleisitz oder bundesweit) und wann (z. B. nur während der Öffnungszeiten der Kanzlei).

Bezahlt wird pro Klick. Dabei wird der auf der Google-Trefferseite für den jeweiligen Suchbegriff zur Verfügung stehende Werbeplatz versteigert. Ob die jeweilige Anzeige gezeigt wird und auf welcher Position, bestimmt sich über ihr Gebot (Was ist Ihnen ein Klick auf die Anzeige maximal wert?) und den Qualitätsfaktor.


Ich unterstütze als Google-Partner Rechtsanwälte seit Jahren bei der Einrichtung und lfd. Betreuung ihrer AdWords-Kampagnen und helfe bei der Verbesserung bestehender Kampagnen.

Synonyme:
Google AdWords
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