BGH floppt bei Google Places
Auf schlappe 1,5 Sterne bringt es der Bundesgerichtshof bei Google Places. Die Erfahrungsberichte sprechen eine deutliche Sprache: Nicht empfehlenswert!
Den Anfang machte „Thomas“ schon Anfang 2010 mit einer vernichtenden Kritik zum Spickmich-Urteil: „Sorgfaltsäumig und zeitgeistdevot!“ – 1 Stern. „Veronika“ pflichtete noch am selben Tag bei und gibt – genauso wie die folgenden vier Kommentatoren wenige Tage später – nur 1 Stern. Es dauert zwei Jahre, bis „widy“ – ohne jeden Kommentar – 5 Sterne verleiht. Oder war das zu offensichtlich eine Fake-Bewertung? Nur zwei Tage später korrigiert das „hahag“ mit 1 Stern.
Dann doch lieber gleich zum Bundesverfassungsgericht. Das hat schon ganz solide 3 Sterne, wobei sich hier die Extreme die Waage halten. Die 5 Sterne von „Moritz“ beziehen sich allerdings auf die „Vorschläge für die Gestaltung des Bauzaunes“.
Vielen Dank an Dr. Thomas Theißen, der mich beim LawCamp auf diese Spur brachte.
Dabei gibt sich der BGH jetzt alle Mühe, seine Urteil aufzuhübschen, vgl. hier. ;-)
Amüsantes Posting ;-)