Als Rechtsanwalt kann ich meinen Mandanten in aller Regel auch ohne persönlichen Kontakt helfen. In Corona-Zeiten ein nicht zu unterschätzender Vorteil, den wir z. B. gegenüber Ärzten und ihren Patienten haben.
Telefonisch lässt sich eigentlich alles besprechen, aber gerade bei einer eher komplexen Dienstleistung wie der Rechtsberatung gibt es auch ein paar Nachteile:
Nachteile online ausgleichenDie meisten der o. g. Nachteile telefonischer Besprechung lassen sich online kompensieren:
Apps für Videotelefonie sind für alle Geräte verfügbar und die Internetverbindung ist – von Ausnahmen auf dem Land abgesehen – in aller Regel ausreichend. Die Handhabung ist unkompliziert und viele Mandanten haben schon Erfahrung mit dieser Technik z. B. von Skype-Chats mit den Enkeln.
Zumindest kleine Gruppen lassen sich mit den gängigen Apps per Online-Video-Konferenz problemlos zusammenschalten. Andes als bei der unübersichtlichen Telefon-Konferenzschaltung sieht man hier, wer spricht, und fällt sich weniger oft ins Wort.
Mit Skype und Google Hangout z. B. kann man während des Videoanrufs nicht nur chatten, sondern (auch größere) Dateien direkt über den Chat verteilen. Wer noch nicht ohnehin papierlos arbeitet, muss ggf. den Termin vorbereiten und Unterlagen scannen bzw. per Handy abfotografieren.
Zusätzlich zum Videobild der Kamera lässt sich der Bildschirm teilen (Screensharing). So kann man dem Gesprächspartner z. B. PDF-Dokumente zeigen und den Mauszeiger als Zeigefinger verwenden.
Die o.g. Punkte Nr. 5 (rechtsverbindliche Unterschrift) und Nr. 6 (Vertraulichkeit) lassen sich online nicht so einfach lösen. Außerdem kann es natürlich zu technikbedingten Störungen wie z. B. Tonaussetzern oder Verbindungsabbrüchen kommen – wobei meiner Erfahrung nach die Technik in den letzten Jahren sehr viel stabiler geworden ist und das gefühlt zu 99 % völlig problemlos funktioniert.
Auch wenn die persönliche Begegnung letztlich durch nichts zu ersetzen ist, zeigt sich der Online-Termin nicht nur dem Telefontermin, sondern auch dem Präsenztermin in mancher Hinsicht sogar deutlich überlegen (wobei dies für Telefontermine natürlich auch schon gilt):
Ausschlaggebend ist heutzutage aber:
Bei aller Vorsicht besteht bei der persönlichen Begegnung immer die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus – übrigens nicht nur in der Kanzlei, sondern auch auf dem Weg dorthin. Diese Gefahr ist bei der Video-Konferenz definitiv auf 0 reduziert.
Verzichten Sie jetzt auf persönliche Besprechungen mit Ihren Mandanten! Bieten Sie als Anwalt nicht nur Telefontermine, sondern auch Videotelefonie an!
Wie sind Ihre Erfahrungen als Rechtsanwalt oder auch als Mandant in Sachen Videotelefonie? Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare!
Außerdem suche ich Freiwillige, die sich mit mir verabreden und mir via Tool ihrer Wahl von ihren Erfahrungen berichten. Die Idee ist, die Gespräche aufzuzeichnen und als Screencast hier im Blog zur Verfügung zu stellen, damit alle etwas davon haben.
P. S.: Für heute Nachmittag Abend bin ich schon mit Dominik Bach-Michaelis, Vorstandsvorsitzender der e.Consult AG, verabredet, der mir sein neues Tool „e.syOffice“ zeigen will.