YouTube
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Das Videoportal YouTube finanziert sich durch Werbung. Von daher kann es für das Kanzleimarketing in zweierlei Hinsicht genutzt werden:
- Schalten von AdWords auf YouTube
- Hochladen von Videos
Außerdem lassen sich auf YouTube hochgeladene Videos in die Kanzleihomepage einbinden (vgl. Kanzleivideo einbauen – aber richtig!).
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