Broken Link
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Ein Link ist „broken“, wenn er nicht mehr ins Ziel führt. Typischerweise kommt dann beim Aufruf der URL im Browser eine 404-Fehlermeldung. Verhindern lässt sich das, wenn man den Grundsatz Cool URIs don’t change beherzigt, oder wenigstens eine Weiterleitung (z. B. 301-Redirect) einrichtet.
Broken Links sind nicht nur für den Nutzer ein Ärgernis, sondern werden auch von Google negativ bewertet und führen tendenziell dazu, dass Ihre Kanzleihomepage – wenn sie viele broken links enthält – in der Google-Trefferliste nach unten rutscht.
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z