Google-Account

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Ein „Konto“ bei Google ist bei vielen Diensten des Unternehmens Voraussetzung für die Nutzung. Das gilt natürlich für das (kostenpflichtige) Google Ads, aber auch für individuelle kostenlose Dienste wie Google Analytics oder Google Mail.

Die Suchmaschine selbst kann auch anonym genutzt werden, bietet aber zusätzliche Funktionen für angemeldete Benutzer.

Sie können sich bei Google kostenlos registrieren (über den Link „Konto erstellen“) und sich dann mit E-Mail-Adresse und Passwort bei Google einloggen.

Wenn Sie bereits einen Google-Account haben, aber sich nicht mehr so recht daran erinnern können, kommen Sie eventuell über den Link „E-Mail-Adresse vergessen?“ auf der Anmelde-Seite weiter. Das ist manchmal ein bisschen kompliziert und um das zu vermeiden, verwenden Sie am besten von Anfang an einen Passwortmanager.

Nach dem Login können Sie Ihren Google-Account für die verschiedenen Google-Dienste freischalten. Sie müssen sich also nur einmal einloggen und können dann auf z. B. auf Google AdWords, Google Analytics, Google My Business und die Google Search Console zugreifen.

Synonyme:
Google-Konto, Google-Login
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z