One Pager

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Als „One Pager“ bezeichnet man eine spezielle Form der Landingpage, die aus nur einer einzigen Seite besteht. One Pager eignen sich z. B. zur Mandatsakquisition für ganz spezielle Themen. Grundsätzlich kann auch die Kanzleihomepage als One Pager ausgestaltet werden.

Mit nur einer einzigen Webseite wird man aber in der Regel in der organischen Suche weniger präsent sein als mit einer umfangreichen Website mit vielen Unterseiten.

Von daher werden One Pager bevorzugt z. B. mit Google Ads beworben – wobei man dann darauf achten  sollte, dass man zumindest einzelne Themen direkt „anspringen“ kann (z. B. per sog. Anker – wichtig z. B. für die Sitelinks).

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