Google Analytics und der Datenschutz – Stand 2018

Das Datenschutzrecht ist in Bewegung und Google schraubt an Analytics. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Analytics zum Webtracking weiterhin gesetzeskonform einsetzen möchten, wird auf datenschutzbeauftragter-info.de akribisch aufgelistet.

Google Analytics: Verwaltung > Kontoeinstellungen

Jetzt soll es z. B. nicht  mehr genügen, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (18 Seiten PDF) auszudrucken und unterschrieben nach Irland zu schicken. Zusätzlich sollte der sog. „Zusatz zur Datenverarbeitung“ online bestätigt werden. Hinter dem Button „Zusatz anzeigen“ verbirgt sich ein ausgedruckt ca. 29 (!) Seiten langer englischsprachiger (!) Text.

Selbst das Team von datenschutzbeauftragter-info.de kann mit der neuesten Entwicklung nicht mehr ganz Schritt halten:

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 26. April 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach ab dem 25.05.2018 rechtskonformes Webtracking nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein soll. Dies betrifft auch den Einsatz von Google Analytics. Der Artikel berücksichtigt die neue Anforderung noch nicht und wird daher zeitnah aktualisiert.

Ich bin gespannt.

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