Als Anwalt mit DASD Deutscher Anwaltssuchdienst auf Erfolgskurs?

„DASD auf Erfolgskurs – Über 40.000 Anwalts-Such-Anfragen im Januar“ verkündet RA-MICRO als Betreiber von „DASD Deutscher Anwaltssuchdienst“ per Newsletter und auf der Homepage. „Allein im Januar wurden Anwalts-Such-Anfragen von mehr als 40.000 Rechtssuchenden gestellt – das ist neuer Rekord.“

Wie lässt sich diese Zahl einordnen?

Ich bin bei solchen Erfolgs-Meldungen immer skeptisch: Haben wirklich nur „Rechtssuchende“ gesucht? Und hat wirklich jeder Rechtssuchende genau einmal gesucht? Die Zahl derer, die auf DASD tatsächlich ernsthaft auf der Suche nach einem Anwalt sind, dürfte jedenfalls geringer sein.

Auf wieviele Anwälte verteilen sich die Anfragen?

Januar-Statistik von DASD Deutscher Anwaltssuchdienst

Januar-Statistik von DASD Deutscher Anwaltssuchdienst

Davon abgesehen stellt sich die Frage, auf wieviele registrierte Rechtsanwälte sich die Such-Anfragen eigentlich verteilen. Auf der Website sind einige weitere Statistiken abrufbar, nicht aber die Zahl der auf DASD insgesamt registrierten Anwälte.

Man kann sich behelfen, indem man die pro Bundesland angegebenen Zahlen addiert: Das ergibt 5.973 Rechtsanwälte. Addiert man dagegen die pro Ort angegebenen Zahlen, kommt man auf 8.437 – komisch.

Geht man aber einfach mal von 40.000 Anwalts-Such-Anfragen im Rekordmonat Januar aus, ergibt das ungefähr 5 oder 7 Such-Anfragen pro registrierten Anwalt. Klingt erstmal ganz gut, aber:

Was ist eigentlich eine „Anwalts-Such-Anfrage“ auf DASD Deutscher Anwaltssuchdienst?

„Anwalts-Such-Anfrage“ meint wohl, der Button „Rechtsanwalt suchen“ wurde angeklickt, d. h. als registrierter Anwalt hat man die Chance, dass der eigene Eintrag in der Trefferliste auf DASD Deutscher Anwaltssuchdienst auftaucht.

An welcher Position der Eintrag in der Trefferliste erscheint, ob der Suchende auf „mehr“ klickt oder weiter auf die Kanzleihomepage oder gar in der Kanzlei anruft, bleibt im Dunkeln.

Der weite Weg von der Such-Anfrage zur Anfrage in der Kanzlei

Vergleichbar ist die Anwalts-Such-Anfrage auf DASD mit einer „Impression“ bei Google AdWords für einen einschlägigen Suchbegriff.

Bei DASD wird das nicht anders sein als bei Google: Nur ein Bruchteil der in der Trefferliste auftauchenden Einträge werden angeklickt (Klickrate) und nur ein Bruchteil wird kontaktiert (Conversionsrate).

Bei Google lassen sich die Daten zu Impressionen, Klickrate, CPC u.v.m. sehr detailliert auswerten.

Nicht ganz so viel, aber schon etwas mehr erfährt man z. B. bei anwalt.de, nämlich wie oft die eigene Kanzlei in der Trefferliste angezeigt wurde und wieviele Anfragen über die Nachrichten-Funktion oder per Rückrufbitte reinkamen – Funktionen, die man auf DASD vermisst. Vgl. im Detail „anwalt.de – Meine Einschätzung“.

Erfolg bei DASD messen

Wer es bei DASD genauer wissen will, sollte zumindest per WebTracking auf der eigenen Kanzleihomepage schauen, wieviele Besucher über den Referrer www.dasd.de reinkommen (vgl. auch schon „Verweise von anwalt.de messen mit Google Analytics„).

Meine These: Ernsthaft Interessierte werfen vor der Kontaktaufnahme immer einen Blick auf die verlinkte Kanzleihomepage.

Die Kennzahl (Verweise von www.dasd.de) hilft also bei der Abschätzung, ob das Engagement auf DASD lohnt.

Sie möchten es genauer wissen?

Wenn Sie bei DASD Deutscher Anwaltssuchdienst registriert sind und mehr wissen wollen, zeige ich Ihnen gerne z. B. per TeamViewer, wo Sie den Referrer in Ihrem Google Analytics oder Matomo (ehemals PIWIK) finden.

→ Sprechen Sie mich einfach an.

Das ist für Sie kostenlos – mich selbst interessieren diese Zahlen natürlich auch brennend.

2 Kommentare
  1. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    E-Mail vom 22.03.18 von Frau Katarina Telschow, RA-MICRO GmbH & Co. KGaA:

    Sehr geehrter Herr Zosel,

    wir freuen uns sehr, dass Sie uns so ausführlich in Ihrem Blog vorgestellt und bewertet haben. In Ihrem Beitrag ergaben sich diverse Fragen, die wir natürlich gern beantworten. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihren Blogbeitrag um unsere Antwort ergänzen würden.

    „Haben wirklich nur „Rechtssuchende“ gesucht? Und hat wirklich jeder Rechtssuchende genau einmal gesucht?“

    Natürlich wissen wir nicht, ob unsere Besucher wirklich einen Rechtsanwalt suchen oder die Seite nur aufrufen, um zum Beispiel einen Blogbeitrag darüber schreiben zu können ;-)

    Allerdings wird jeder Besucher nur einmal pro Tag gezählt, auch wenn er mehrere Suchen durchführt.

    „Auf wie viele Anwälte verteilen sich die Anfragen?“

    Tatsächlich erfährt man die Anzahl der registrierten Anwälte nicht und tatsächlich erhält man einen ungefähren Wert über die Addition der Anwälte pro Bundesland. Dass es zu einer höheren Anzahl kommt, wenn man die Anwälte der einzelnen Orte addiert, liegt daran, dass es Anwälte gibt, die in einem Bundesland mehrere Standorte haben. Diese werden natürlich bei jedem Ort einzeln aufgelistet, jedoch in einem Bundesland nur als ein Anwalt gezählt.

    Allerdings ergibt die Addition der Anwälte pro Bundesland 7.976, so dass auch die Differenz zur Gesamtanzahl der Anwälte pro Ort deutlich geringer wird.
    Im Endeffekt dürften Sie jedoch mit den angenommenen 5 – 7 Such-Anfragen pro registriertem Anwalt richtig liegen.

    „Was ist eigentlich eine „Anwalts-Such-Anfrage“ auf DASD Deutscher Anwaltssuchdienst?“

    Für die Anzahl der Anwalts-Such-Anfragen werden nur die sichtbaren Ergebnisse gezählt. Wenn also ein Anwalt mit der Suche zwar getroffen wird, aber nur auf Seite 5 erscheint und der Suchende diese Seite sich nicht anzeigen lässt, dann wird er auch nicht gezählt.

    In der Tat ist es jedoch für die Zählung nicht notwendig, dass der vollständigen Eintrag angezeigt wird, weil bereits in der Auflistung der gefundenen Rechtsanwälte alle notwendigen Informationen für die Kontaktaufnahme enthalten sind. So kann auch aus der Ergebnisliste heraus die Webseite des Rechtsanwaltes aufgerufen werden.

    Eine umfangreichere Auswertung als die allgemein zugängliche Statistik findet jeder registrierte Anwalt in seiner persönlichen Statistik. Dort erfährt er zusätzlich wie oft er auf Seite 1 angezeigt wurde und wie oft davon an erster Position.
    Zudem erfährt er mit welchen Kriterien er wie oft gefunden wurde und in diesem Fall werden alle Suchen aufgelistet, also auch die, bei denen er zwar gefunden, aber nicht angezeigt wurde.

    Diesbezüglich übersende ich einen Screenshot, der die Zusammenfassung der Auswertung der erfolgten Suchen (auswertung.png) zeigt und einen weiteren, der die Auswertung für eine der Suchen zeigt (auswertung1.png).

    „Erfolg bei DASD messen“

    Der Deutsche Anwaltssuchdienst findet sich nicht nur auf http://www.dasd.de, sondern auch auf http://www.anwaltssuchdienst.de! Damit sollte jeder, der ganz genau wissen will, wie viele Besucher vom DASD auf die eigene Homepage gelangen, prüfen, wie viele Besucher über die Referrer http://www.dasd.de und http://www.anwaltssuchdienst.de kommen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Katarina Telschow

    RA-MICRO GmbH & Co. KGaA

     

    Anlagen:

    Anlage 1 zur E-Mail von Katarina Telschow vom 22.03.18

    Anlage 2 zur E-Mail von Katarina Telschow vom 22.03.18

  2. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Sehr geehrte Frau Telschow,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sehr gerne komme ich Ihrer Bitte nach, meinen Blogbeitrag um Ihre Antwort zu ergänzen (über die Kommentarfunktion ginge das natürlich auch unmittelbar).

    RZ

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