„Was wir für Sie tun können“ – Leistungsbeschreibung auf der Kanzlei-Homepage am Beispiel TCI Rechtsanwälte
Bei der Konzeption der eigenen Kanzlei-Homepage stellt sich stets die Frage: Wie beschreiben wir die Leistung und Ausrichtung der Kanzlei? Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen, sich an Beispielen zu orientieren – wenn sie gut sind und sich auf den eigenen Anwendungsfall übertagen lassen. Hier ein gutes Beispiel:
Auf der Kanzlei-Homepage der TCI Rechtsanwälte werden unter „Rechtsgebiete“ zu jedem Tätigkeitsschwerpunkt nach einer kurzen Einführung die Fragen beantwortet:
- Wie wir arbeiten
- Was uns auszeichnet
- Was wir für Sie tun können
- Welche Erfahrung unsere Anwälte haben (Auswahl)
So schön und klar liest man das selten – geradezu vorbildlich. Hier wird den Mandanten vermittelt, welche Leistungen sie erwarten können und warum sie genau diese Kanzlei beauftragen sollen.
Nehmen wir zum Beispiel das IT-Vertragsrecht. Die Einleitung beginnt mit einer Abgrenzung zum „Geschäft per Handschlag“. Kurze prägnante Sätze erklären die Notwendigkeit „sauberer“ Verträge und lenken den Blick auf die Risiken und das Potenzial bei der Vertragsgestaltung.
Die folgenden drei Sätze gehen dann auf die Kanzlei ein und beginnen jeweils mit „Wir“:
- Wir gestalten und prüfen …
- Wir kennen beide Seiten …
- Wir sind für unsere Mandanten auch bei grenzüberschreitenden Vertragskonstellationen tätig …
Nach dieser Einleitung kommen die oben schon erwähnten vier Überschriften und darunter gegliedert die entsprechenden Stichwörter. Daneben sind die Namen der betreffenden Kollegen aufgelistet und verlinkt („Diese Anwälte von TCI Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie im IT-Vertragsrecht“).
Ganz klar, ganz einfach. Jedenfalls kommt es so rüber. Das genau so hinzubekommen ist natürlich alles andere als einfach. Aber ich denke: Die Mühe lohnt sich.
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