Rechtsfragen zu Anwalts-Fake-Bewertungen – Interview mit RA Thomas Stadler

In einem Kommentar zu meinem Blogbeitrag „Anwalt-Fake-Bewertungen“ wird der Verdacht geäußert, dass Rechtsanwälte massenhaft Bewertungen manipulieren. Ich selbst bin da im Hinblick auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen skeptisch. Jetzt sprach ich mit dem Kollege Thomas Stadler aus Freising. Als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kennt er sich bestens mit der Materie aus. Er hat sich nicht nur in der Praxis, sondern auch in seinem Blog Internet-Law schon intensiv mit den rechtlichen Fragen zum Thema Bewertungen im Internet auseinandergesetzt.

Wenn sich ein Rechtsanwalt selbst eine „Fake-Bewertung“ schreibt – sei es nun auf einem Anwaltsbewertungsportal oder bei allgemeinen Diensten wie Yelp (ehemals Qype), pointoo oder Google Places – gegen welche Normen verstößt er damit eigentlich?

Rechtsanwalt Thomas Stadler
RA Thomas Stadler

Das ist in jedem Fall wettbewerbswidrig und verstößt auch gegen anwaltliches Berufsrecht. Denn es wird damit ja der Eindruck erweckt, ein tatsächlicher Mandant hätte die Bewertung vorgenommen. Das ist irreführend und verschleiert den Umstand, dass es sich in Wirklichkeit um Eigenwerbung des Anwalts handelt.

Es dürfte ein Verstoß gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO vorliegen und gegen das Gebot nur sachlich zu werben (§ 43 b BRAO).

Ist das vielleicht sogar Betrug?

Im juristischen Sinne nicht. Sofern man eine Irreführung landläufig auch als Betrug bezeichnen möchte, natürlich schon.

Woran genau scheitert der Betrug? Täuschung über Tatsachen, Irrtumserregung und Vermögensverfügung liegen ja wohl vor, wenn der Mandant den Anwalt beauftragt, weil er ihn für besonders kompetent hält. Fehlt es am Vermögensschaden?

Ja, würde ich so sehen. Bei Austauschverträgen muss es ja einer adäquaten Gegenleistung fehlen, sonst liegt kein Vermögensschaden vor. Der Mandant bekommt schließlich eine anwaltliche Leistung. Und ob die schlechter ist als woanders, nur weil der Anwalt unlautere Werbung betreibt, dürfte nicht so ohne weiteres auf der Hand liegen.

Kennst Du diese alte Fallgruppe des Submissionsbetrugs? Da ist das auch nicht so wirklich einfach. Dort wird, soweit ich mich erinnere, angenommen, dass zumindest der Marktpreis irgendwie verzerrt worden sein muss. Das dürfte aber bei Fake-Bewertungen dann doch etwas weit hergeholt sein.

Ist beim Anwalt unter Umständen vielleicht sogar die Zulassung in Gefahr?

Bei einem einmaligen Verstoß wohl kaum. Denn von den Sanktionen, die gegen einen Anwalt verhängt werden können, ist der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft das letzte Mittel. Ein erster Verstoß würde maximal mit einer Geldbuße, vermutlich nicht einmal das, geahndet werden.

Sind das jetzt alles nur theoretische Überlegungen oder sind solche Fälle schon bekannt geworden?

Mir sind solche Fälle nicht bekannt. Aber man muss natürlich davon ausgehen, dass solche Fälle auch nicht ohne weiteres öffentlich bekannt werden. Von Unternehmern selbst veranlasste positive Bewertungen im Internet gibt es sicherlich häufiger, sie sind kein spezifisches Phänomen der Anwaltschaft. Dennoch gibt es kaum bekannte Fälle, insbesondere aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts.

Thomas, ich danke dir für das Gespräch.

1 Antwort
  1. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Da hat Simon Hengel Recht: „Dabei bleibt (…) allerdings unerwähnt, dass Fake-Bewertungen oft schlicht auch gar nicht sinnvoll sind. Man muss sich schon große Mühe geben, um mehrere Kommentare so abzufassen, dass sie wirklich authentisch und wie von unterschiedlichen Nutzern geschrieben wirken. Lobeshymnen, die gefälscht wirken (und Internet-Nutzer haben mittlerweile oft ein gutes Gespür dafür) sind noch schädlicher als gelegentliche Kritik. Die lässt Ihr Kanzleiprofil ehrlich wirken – ärgern Sie sich also nicht allzu sehr darüber.“

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