Reichweite des Blogs erhöhen mit Twitter – Fallbeispiel Kanzlei Hoenig

Die Kanzlei Hoenig in Berlin hat nicht nur eine Homepage, sondern betreibt mehrere Blogs (Übersicht hier in der rechten Randspalte) und ist auch in Twitter aktiv. Der Twitter-Account kanzleihoenig hat immerhin 292 „Follower“. Das sind die Leute, die sich für die 140 Zeichen langen Twitter-Beiträge (sog. „Tweets“) der Kanzlei interessieren und diese mehr oder weniger regelmäßig lesen. Ich gehöre dazu.

Gestern war ich auf diesen Tweet gestoßen:

Kanzlei-Hoenig-Info: Ein Besuch im Club http://bit.ly/MIbpG

Aus Neugierde habe ich den Link angeklickt und bin auf diesem Blog-Beitrag gelandet. Darin wird der Fall einer Schlägerei geschildert und wie der Verteidiger mit nur einem Anruf bei der Staatsanwaltschaft seinem Mandanten 600 Euro gespart hat. Sicher keine große Sache, aber doch eine ganz gute Werbung für die Kanzlei.

Es lässt sich ermitteln, dass nach 24 Stunden über Twitter 29 zusätzliche Leser auf dem Blog gelandet sind. Mit mehr Followern dürfte hier noch mehr drin sein. Zum Vergleich: Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter hat 6.350 Follower.

Die Bemühungen der Kanzlei Hoenig im Internet führen dazu, dass sie bei der Google-Suche nach Strafverteidiger Berlin auf der ersten Seite der Trefferliste landen.

1 Antwort
  1. kLAWtext
    kLAWtext sagte:

    Ich kann das Gesagte Geschriebene nur bestätigen: Seit Anfang des Jahres betreibe ich einen Blog oder Blawg, wie es so schön heißt, in dem ich vor allen Dingen IT-rechtliche Fälle schildere. Zugleich twittere ich die Überschriften und teilweise noch kleinere Bemerkungen. Eine Anmeldung bei den üblichen Blog-Diensten (twingly, bloggerei, blogoscoop, blogalm etc.) und bei Aggregatoren wie z.B. jurablogs.com hielt ich ebenfalls für sinnvoll.

    Auf diesen Wegen sind bereits zahlreiche Kontakte entstanden. Darunter waren natürlich viele Anfragen von Betroffenen, die wissen wollten, was sie zu tun haben. Manche wollten ein Mandat erteilen, manche nicht. Damit muss man dann umzugehen wissen. Auch Presseanfragen werden häufiger, was wiederum für mehr Öffentlichkeit sorgt. Und auch interessante Kontakte zu Kollegen waren darunter.

    Natürlich ist es aufwändig, den Blog regelmäßig zu füttern. Ich denke aber, es lohnt sich.

    Ach ja, zur technischen Basis: Ich hatte mich damals für blogger.com entschieden. Hier sind die technischen Möglichkeiten jedoch eindeutig eingeschränkt – es gibt z.B. keine Pingbacks, teilweise müssen Anpassungen der Oberfläche noch im Quelltext vorgenommen werden (z.B. gibt es keine richtig schöne Tagcloud). Ob WordPress hier bessere Dienste leistet, kann ich noch nicht sagen, werde ich aber sicherlich in der nächsten Zeit mal ausprobieren. Hier nur mein Tipp: Probieren Sie einfach ein paar Anbieter aus, bevor Sie „online“ gehen.

    Sebastian Dosch
    Fachanwalt für IT-Recht

    http://kLAWtext.blogspot.com
    kLAWtext@email.de

    Depré RECHTSANWALTS AG
    O 4, 13-16
    68161 Mannheim
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