Entscheidungen verlinken
Ist Ihnen das auch schon einmal passiert? Sie finden eine Entscheidung im Internet und wollen direkt darauf verweisen – sei es, um ein Lesezeichen zu setzen, die Internetadresse per E-Mail zu verschicken oder sonst wo zu verlinken. Und obwohl Sie das, was im Adressfeld Ihres Browsers steht, vollständig kopiert und eingefügt haben, landen Sie immer nur auf der Eingangsseite und nicht auf der konkreten Entscheidung.
Regelmäßig passiert das auf den Seiten des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und manchen anderen frei zugänglichen Entscheidungssammlungen. Aber auch auf solchen Seiten ist es möglich, zielgenau auf die gewünschte Entscheidung zu verlinken. Wie das geht, erfahren Sie in dem folgenden Screencast (2:31 Minuten mit Ton).
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