Conversion

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Unter einer Conversion versteht man im Marketing die „Wandlung“ typischerweise eines Interessenten in einen Kunden. D. h. die betreffende Person nimmt die gewünschte Handlung vor, z. B. den Kauf.

Bei der Kanzleihomepage sollte man sich klarmachen, worin die gewünschte Handlung besteht – in der Regel ist das die Kontaktaufnahme in die Kanzlei per Telefon oder per Online-Formular. Dann kann man den Interessenten gezielt zur Conversion motivieren (siehe Benutzerführung).

Streng genommen ist man als Rechtsanwalt natürlich in erster Linie an der Erteilung des Mandats bzw. letztlich an der Begleichung der Kostennote interessiert. Die vorgelagerte Kontaktaufnahme lässt sich allerdings vollautomatisch messen z. B. mit Google Analytics, ggf. ergänzt um Mess-Telefonnummern (sog. Conversion-Tracking).

Das bringt wertvolle Erkenntnisse zur Steigerung der Effizienz der einzelnen Werbekanäle (z. B. Google AdWords).

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