Conversion

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Unter einer Conversion versteht man im Marketing die „Wandlung“ typischerweise eines Interessenten in einen Kunden. D. h. die betreffende Person nimmt die gewünschte Handlung vor, z. B. den Kauf.

Bei der Kanzleihomepage sollte man sich klarmachen, worin die gewünschte Handlung besteht – in der Regel ist das die Kontaktaufnahme in die Kanzlei per Telefon oder per Online-Formular. Dann kann man den Interessenten gezielt zur Conversion motivieren (siehe Benutzerführung).

Eigentlich sind solche Anfragen erst die Vorstufe zu dem, woran man als Rechtsanwalt in erster Linie interessiert ist, nämlich die Erteilung des Mandats (bzw. letztlich die Begleichung der Kostennote). Die vorgelagerte Kontaktaufnahme sind also streng genommen keine sog. Hard Conversions, sondern sog. Soft Conversions.

Solche Conversions lassen sich jedenfalls vollautomatisch messen z. B. mit Google Analytics, ggf. unter Hinzuziehung von Mess-Telefonnummern (sog. Conversion-Tracking).

Das bringt wertvolle Erkenntnisse zur Steigerung der Effizienz der einzelnen Werbekanäle (z. B. Google Ads).

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z