Google-Bewertung

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Google räumt jedermann die Möglichkeit ein, jedes Unternehmen im Rahmen von Google My Business zu bewerten. Diese „Google-Bewertungen“ sind Fluch und Segen zugleich: Zum einen können gute Bewertungen die Mandatsakquisition unterstützen, zum anderen hat man bei schlechten Bewertungen mitunter ein Problem.

Als Anwalt kann man natürlich auch ein Geschäft daraus machen, dass man anderen bei missbräuchlichen schlechten Bewertungen hilft, wie z. B. der Kollege Meibers aus Münster.

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z