Screenshot Schlechte Google-Bewertung löschen

Schlechte Google-Bewertung löschen – Ein Erfahrungsbericht

Jemand kann Sie nicht leiden? Kann vorkommen, denken Sie wahrscheinlich achselzuckend – gerade als Anwalt. Wenn derjenige dann aber über sie herzieht und Google dafür sorgt, dass jeder mit der Nase darauf stößt, dann kann das Ihnen bzw. Ihrem Geschäft schaden.

Ich beschäftige mich mit dem Thema Anwaltsbewertungen schon seit Jahren und werde immer mal wieder von Kollegen angesprochen, die mit schlechten Bewertungen konfrontiert sind. In den meisten Fällen konnte ich helfen und oft die schlechte Google-Bewertung löschen lassen.

Schlechte Google-Bewertung (1 Stern)

Ende November hatte es mich dann selbst erwischt: Wer nach meinem Namen googelte, stieß auf die 1-Sterne-Rezension von „shiraz ott“ (siehe nebenstehenden Screenshot). Ganz egal war mir das nicht – laut Statistik von Google My Business wird mein Eintrag pro Quartal mehr als 400 Mal angezeigt.

Keine Hilfe vom Google-Support

Also rief ich (ohne große Erwartungen) bei Google an. Sebastian erklärte mir geduldig, dass er das nicht entscheiden könne und ich mich an die Fachabteilung wenden solle. Ob die das löschen oder nicht, müsse ich dann schauen. Eine Benachrichtigung oder gar Begründung bekomme man nicht. Manchmal dauere das 3 Tage, manchmal 2 Wochen.

Keine Reaktion der Fachabteilung

Nach 3 Wochen war der Eintrag noch immer da. Hätte mich auch gewundert. Aus Erfahrung und Diskussionen mit Google-Mitarbeitern in anderen Fällen wusste ich schon, dass immer nur sehr restriktiv gelöscht wird. Die Meinungsfreiheit wird hochgehalten und jede eigene Verantwortung weist man von sich: Google stelle nur die Plattform zur Verfügung und habe da sonst gar nichts mit zu tun. Ich sehe das anders: Durch das Etikett „Google-Rezension“ macht Google sich diese zu eigen, oder nicht?

Keine Rücksicht nimmt Google auf Google-Partner (wie in meinem Fall) oder AdWords-Kunden (wie in anderen Fällen) – selbst wenn diese z. B. über Jahre schon fast 1 Mio. € an Google überwiesen haben. Ja, ich habe Kunden, die machen das.

Beschwerde an die Google-Rechtsabteilung

Formular zur Beschwerde an die Google-Rechtsabteilung (schlechte Google-Bewertung löschen)

Formular zur Beschwerde an die Google-Rechtsabteilung (schlechte Google-Bewertung löschen)

Also weiter: Beschwerde an die Rechtsabteilung von Google mit dem etwas länglichen Formular (siehe nebenstehenden Screenshot). [Nachtrag: Das Formular ist jetzt hier zu finden.] Die Antwort kam prompt:

Wir haben Ihre rechtsrelevante Anfrage erhalten. Ihre Mitteilung konnte noch nicht bearbeitet werden, da wir täglich viele solcher Beschwerden erhalten. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Gleichzeitig habe ich eine Antwort auf die Bewertung veröffentlicht (Screenshot) und die später wie folgt ergänzt:

Ich kenne niemanden mit dem Namen „shiraz ott“ und wenn man nach dem Namen sucht, findet man überhaupt keine Treffer dazu im Internet – was ja heutzutage zumindest mal etwas merkwürdig ist. Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass dieser Eintrag gegen die „Richtlinien für Rezensionen“ von Google verstößt. Darin heißt es: „Immer korrekt: Verwenden Sie keine anstößigen oder verletzenden Formulierungen. Wir entfernen außerdem alle Rezensionen, die einen persönlichen Angriff auf eine andere Person darstellen.“ Ich habe das am 30.11.17 als Richtlinienverstoß bei Google gemeldet. Erwartungsgemäß erfolgte keinerlei Reaktion.

Auf telefonische Nachfrage am 21.12.17 empfahl mir der Support, das per Formular an die Rechtsabteilung zu melden, was ich der Vollständigkeit halber auch gemacht habe.

Seit Jahren kommen immer wieder Kunden auf mich zu mit Bewertungs-Problemen bei Google und anderswo. Rechtsanwälte sind ja nicht bei jedem immer nur beliebt und die Konkurrenz ist groß. In einigen Fällen war es mir dann gelungen, die Löschung der betreffenden „Rezension“ zu erreichen. Oft ist es aber das einfachste, sich um ein positive Bewertungen zu bemühen, so dass die paar schlechten Bewertungen an Gewicht verlieren.

Ich werde das Thema in Kürze noch einmal bei mir im Blog aufgreifen: ralfzosel.de/blog

Offenbar war Rechtsanwalt Hembach darauf gestoßen und hat mir 5-Sterne gegeben. So stand ich schon nicht mehr ganz so blöd da. Vielen Dank an den netten Kollegen!

Endlich: Google löscht schlechte Bewertung

Keine 4 Wochen später erhielt ich folgende Nachricht von Google:

Da Sie der Weiterleitung Ihres Schreibens hinsichtlich der folgenden Bewertung an den Verfasser nicht widersprochen haben, haben wir Ihre Beanstandung weitergeleitet (…) Sollten wir keine Antwort von dem Verfasser des oben zitierten Erfahrungsberichtes erhalten, wird dieser in Kürze entfernt werden.

Und nach einer weiteren Woche:

Ihr Anliegen wurde gemäß der Richtlinien von Google Inc. zur Entfernung von Inhalten geprüft. Die folgende Bewertung wird in Kürze aus Google My Business entfernt (…)

Fazit

Schlechte Google-Bewertung löschen? Geht doch! Als Anwalt kann man natürlich auch gleich anders rangehen mit Drohbriefen, einstweiliger Verfügung und Klage. Aber letztlich ist das ja auch mühsam und ich bin halt mehr so der nette Typ. ;-)

56 Kommentare
  1. Bernd
    Bernd sagte:

    Was ich schon seltsam finde:
    Zitat: „Ich kenne niemanden mit dem Namen „shiraz ott“ und wenn man nach dem Namen sucht, findet man überhaupt keine Treffer dazu im Internet – was ja heutzutage zumindest mal etwas merkwürdig ist.“

    Dass im Web Pseudonyme, Benutzernamen verwendet werden, die auch keine Rückschlüsse auf Klarnamen nehmen müssen-brauchen, ist doch absolut normal und legitim, aber „merkwürdig“ finde ich das nun nicht :-)

  2. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Letzte Woche habe ich folgende Nachricht aus einer Kanzlei in Berlin per E-Mail erhalten. Auf Nachfrage war die Absenderin einverstanden, dass ich das hier ohne Namensnennung veröffentliche:

    „(…) vielen Dank für diesen aufschlussreichen Blogbeitrag. Auch wir hatten Anfang März mit einer negativen Bewertung bei Google „zu kämpfen“, die keinem unserer Mandanten oder einer Beratung zugeordnet werden konnte. Dank Ihrer Anleitung haben wir uns an Google gewandt (wobei wir nicht mehr anrufen konnten – Nummern konnte ich hierzu keine finden …-) ) und 14 Tage später war die Bewertung gelöscht.

    In unserem Fall konnten wir direkt die Bewertung als „unangemessen“ melden und haben aber dennoch Ihre Antwort – in angepasster Form, da keine Verunglimpfung sondern einfach falsche Angaben gemacht wurden – veröffentlicht. Wie gesagt, Google hat sehr schnell reagiert und bei Prüfung nach ca.14 Tagen war die falsche Bewertung gelöscht.

    Google scheint hier seinen Service deutlich verbessert zu haben :-) .

    In jedem Fall vielen Dank für Ihren Tipp, ohne diesen hätten wir nicht so schnell gewusst, wie man auf so eine Bewertung reagieren kann und sollte. (…)“

  3. semaf
    semaf sagte:

    Danke für den netten Beitrag! Gibt es einen Link wo man den Formular für die Meldung findet? Der Screenshot ist leider unausreichend.

  4. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Das Formular ist in der Tat gut versteckt und ich hatte es selbst nicht mehr gefunden – bei Google ändert sich sowas ja andauernd. Eine sehr nette Dame aus der Schweiz hat mir jetzt noch einmal den Weg gezeigt:

    https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?hl=de#ts=7170398%2C2365046%2C2365082%2C7449754

    Ganz am Schluss anklicken:

    Sollten Sie dennoch eine rechtliche Anfrage einreichen wollen, benutzen Sie bitte unser Formular für rechtliche Anfragen.

  5. Meiner
    Meiner sagte:

    Das nennt sich Meinungsfreiheit. Damit muss man eben umgehen können. Und wenn man es nicht kann, kauft man ein paar „Gute“ Bewertungen ein.

  6. AnitaS
    AnitaS sagte:

    Jetzt muss ich mich auch kurz zu Wort melden.
    @ Meiner, ja, gegen Meinungsfreiheit habe ich nichts aber bitte, sich hinter einem falschem Namen zu verstecken ist einfach unfair. Ich bin selber auch betroffen, habe seit gestern auch eine schlechte Bewertung, der Name des Kunden stammt definitiv nicht aus meiner Kundendaten. Und ich soll es einfach so akzeptieren? Nein, das finde ich nicht richtig. Ich finde es richtig dagegen vorzugehen, wenn es einfach, aus welchen Gründen auch immer, nicht stimmt. So eine unüberlegte und vor allem unberechtigte schlechte Bewertung ist geschäftsschädigend. Und zu den gekauften Bewertungen soll man sich einfach die Frage stellen, wem mache ich hier etwas vor? Mir oder meinen Kunden? Denn spätestens dann, wenn der Kunde im Laden ist, merkt er doch ob die Bewertungen richtig oder doch gekauft sind.
    In diesem Sinne, immer fair und bei der Wahrheit bleiben .
    Liebe Grüße, Anita

  7. Anne
    Anne sagte:

    Guten Tag,

    Dieser Beitrag ist mir eine große Hilfe !
    Ich wurde auf meinem Business Portal Googlemaps von einer AVIS Mitarbeiterin, die sich unter falschem Namen angemeldet hat als dreckig uvm. beschrieben, obwohl diese noch nie eine Kundin von mir war sondern mich einfach nicht mag !!!
    Da ich ein Kosmetikstudio betreibe, Kunden sich wohl Rezessionen durchlesen, manche sich negativ beeinflussen lassen durch solche unwahren Behauptungen… das Ende kennt man muss ich nicht ins Detail gehen – man verliert potenzielle Kunden!!
    Jetzt will ich diese Bewertung rauslöschen lassen, habe aber das Problem, dass es bei der Signatur scheitert und ich das Ganze nicht abschicken kann an Google .

    Was kann ich machen ? Danke für die Unterstützung! :)

  8. Erdem
    Erdem sagte:

    Lieber Herr Zosel,

    ich habe ein ähnliches Problem, allerdings ist der Verstoß in meinem Fall ein Mitarbeiter, der sich für die Kündigung rächen will (auch ein Verstoß gegen die Google Richtlinien). Das Formular, das Sie allerdings zeigen habe ich nicht gefunden, entweder existiert es nicht mehr oder es ist gut versteckt.
    Vielleicht haben Sie einen Tipp?

    Vielen Dank und viele Grüße

  9. N.
    N. sagte:

    Danke für die Anleitung. Ich habe ein ähnliches Problem nur aus einer Arztpraxis. Das ist aber in einer Anwaltskanzlei doch ähnlich: wie löst man das Problem der Schweigepflicht? Die Bewertung ist zwar unter Psydonym, für mich aber eindeutig zuzuordnen. Sobald ich mich an Google wende, bestätige ich ja damit sozusagen schon den Patientenkontakt. Oder ist das hinfällig, weil der Patient die Bewertung abgegeben hat und damit selbst den Kontakt bestätigt hat?

  10. R. Hecksteden
    R. Hecksteden sagte:

    Ohne auf den Einzelfall eingehen zu dürfen, muss die Schweigepflicht aus § 203 StGB zurücktreten, wenn der es um die Wahrung von Interessen des Schweigeverpflichteten geht. Also z.B. bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche oder dem Entgegentreten bei übler Nachrede. Ob man bei Letzterem mit einer Strafanzeige oder mit dem Kontaktieren von Google besser fährt, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

  11. Guido Kohlen
    Guido Kohlen sagte:

    Also ich muss zugeben ich finde Ihren Beitrag sehr Interessant, da auch ich mit meiner Firma das Problem einer negativen Bewertung auf Google habe. Leider muss ich aber zugeben das ich selber im Internet absolut nicht versiert bin und daran scheitert es dann auch schon wieder gegen diese ungerechte Bewertung vorzugehen. Aus der Erfahrung muss ich leider sagen das die Personen wenn Sie bei mir kaufen sich im Vorfeld nicht korrekt Informieren und dann wenn es nach einigen Tagen nicht mit dem Produkt klappt aus allen Wolken fallen das in einem derartigen Fall das Medizinproduktegesetzt zum Tragen kommt und ich die Ware gar nicht gebraucht zurück nehmen darf. Aber das verstehen leider die wenigsten, und dann ist es doch einfach mal bei Google über eine Firma herzuziehen und somit den guten Ruf zu beschädigen.

  12. Römer
    Römer sagte:

    Hallo, ich kämpfe auch gerade mit Google, habe auch schon an 3 Stellen geschrieben, auch og Stelle, habe alles erklärt. Ich will nur mitteilen, habe das auch so als Unternehmer geschrieben, daß wir für opjetive Bewertungen dankbar sind. Es handelt sich aber um Schmähkritik, weil die Leute sonst nicht mit ihrem Leben klar kommen. Meist gefällt Ihnen der Preis nicht und wollen sich einfach im Nachgang rächen.
    Vg

  13. Matthias
    Matthias sagte:

    Vielen Dank für Ihren Blog. Auch wir sind Leidtragende, allerdings im Umfeld von Ferienwohnungen. Auch hier haben wir nun – warum auch immer – negative Einträge erhalten „1Stern“ und kein Kommentar. Alle anderen echten Gäste bewerteten uns mit 5 von 5 Sternen und Kommentar.
    Da wir natürlich echter Kritik offen gegenüberstehen, haben wir auch den anonymen Postern die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Tut aber natürlich keiner. Google selbst reagiert gar nicht, sind ja nur ein kleiner Kunde.
    Aber ich finde, dass Google mit dieser Praxis selbst geschäftsschädigend wirkt, da Sie auch tatsächlich unberechtigte Bewertungen nicht löscht und keine Reaktion erkennen lässt. Sich damit rauszureden, dass Sie nur eine Plattform bereitstellt, aber für die Inhalte nicht verantwortlich ist, finde ich etwas seltsam, da sie ja die Möglichkeit der Prüfung gibt, allerdings den Anfragenden dann im Unklaren über die Entscheidung lässt. Auch dann, wenn die negative Rezension offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt.
    Somit geht es wohl allen Anbietern einer Dienstleistung ähnlich, man kann sich nur schwer gegen – auch nachweislich unbegründete – Bewertungen nicht wehren.

  14. Martin Kaspar
    Martin Kaspar sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mich würde interessieren, unweit es überhaupt rechtens ist, Bewertungen zu erhalten und Google diese ohne weitere Überprüfung freischalten kann.
    Macht sich Google damit nicht selbst strafbar, wenn sie Unwahrheiten unterstützt? Ich würde einen Rechtsstreit gegen Google und Bewertungen ohne Überprüfung sehr begrüßen.

  15. Cornelia Familiari
    Cornelia Familiari sagte:

    Sehr guter Eintrag, ich kämpfe schon lange damit bei einer Bewertung (gar nicht böse) den Namen löschen zu müssen, und das nach zwei Jahren.
    Ich bin mir auch nicht im klaren, ob ich diesen Namen, den man auch zahlreich in Google findet, unbedingt löschen muss? Danke für die Auskunft
    hat mich dem Ziel vielleicht näher gebracht. C.F.

  16. H.Trimborn
    H.Trimborn sagte:

    Danke.Ich hoffe das hilft.Wir haben eine Google Bewertung wo sich der Bewerter selber entlarvt hat.
    Die Kleinreperatur hat er über eine Frau mit anderem Namen abgewickelt und die Zahlung mit seinem Namen.Er hatte nie persönlichen Kontakt zu uns.
    Er bewertet ohne selber die Vorgänge,Telefonate zu kennen oder getätigt zu haben.

  17. Julia Samt
    Julia Samt sagte:

    in so einem Fall würde ich den gesamten Eintrag samt ALLEN bislang abgegebenen Rezensionen löschen und neu aufsetzen. Geht nicht? Doch! Es geht!

  18. A.Krenn
    A.Krenn sagte:

    Danke für den wertvollen Beitrag.
    Ich kämpfe jetzt auch mit so einer Fake-Bewertung: ein angeblicher Kunde, der nie Kunde war hat mir 2 Sterne gegeben.
    Bei Google removals hab ich zwar das Formular ausgefüllt, aber Google weigert sich etwas zu tun.
    Wie/wo jkann man den Google dazu bringen, diesen angeblichen Kunden mit seinem Fake-Profil zu einer Stellungnahme zu veranlassen/zwingen?
    Falls Sie kostenlose Ratschläge für mich haben freue ich mich – danke!

  19. Sascha Zürcher
    Sascha Zürcher sagte:

    Habe übr hunderte Bewertungen mt ca. 1000 Foto gepostet. In der Regel konnte ich die Restaurants/Hotels (bin weltenbummler) positiv bewerten. Es gab nur 2 Restaurants die ich leider mit 2 Sternen bewerten konnte. Am Tag darauf lösche Google sämtliche Kommentare (ich dann sämtliche Fotos). Für mich ist das absolut unseriös! Seither poste ich keine Kommentare mehr. Auch wenn Google fragt wie war das/die… NEIN GOOGLE

  20. Jan Gregor Steenberg
    Jan Gregor Steenberg sagte:

    Hallo leiber Herr Kollege Zosel,
    mich hat es nun auch erwischt mit einer 1*-Bewertung ohne Kommentar und einem Namen, den es bei uns im System nicht gibt. Der Beitrag hier hat schon wirklich viel geholfen, würde gerne noch das Urteil des LG Hamburg verlinken, welches Google dazu verpflichtet hat, kommentarlose 1*-Bewertungen von Personen, welche nicht zugeordnet werden können, zu löschen: LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/1

    Hier der link zum kostenlosen Download des gesamten Urteils:

    http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE180002094&st=ent

    Beste Grüße und frohe Weihnachten!!!

  21. Karl
    Karl sagte:

    Hallöchen,.. das war ja einfach bei Ihnen. bei mir wurden MASSENHAFT falsche E-Mail Adressen bei Google erstellt um dann damit NEGATIVE Rezessionen abzugeben. Die Täter sind noch weiter gegangen und haben mit lediglich einem Stern bewertet. In 25 Jahren gab es bei mir keine einzige Negative Rezession und ich habe mir einen Bestruf erarbeitet.
    Antwort von GOOGLE MY BUSINESS.:
    Wir sehen das hier Fake betrieben wurde aber wir sind machtlos.
    Wir können ihre Beschwerde lediglich weiter leiten aber entfernen können wir keine Rezessionen. Darauf haben wir keinen Einfluss. uns sind dahingehend leider die Hände gebunden.
    Es ist heut zu Tage ganz leicht für einen 8 oder 10 Jährigen der eine E-Mail Adresse bei GOOGLE erfinden kann ein Unternehmen welches 20 Jahre lang einen Bestruf aufgebaut hat binnen 3 Stunden komplett zu zerstören. Eine Fake E-Mail Adresse erstellen bei Google dauert lediglich 1 Minute. Es wist danach unmöglich diese IP der Fake E-mail Adresse herauszubekommen. Damit dann derjenige dann richtig machen was er will.
    UPDATE.: Der Jenige kann natürlich nicht nur eine E-Mail Adresse erstellen und damit negative Rezessionen abgeben sondern quasi unbegrenzt.
    hier sollte es ein Gesetz geben das es GOOGLE verboten sein sollte, Negative Rezessionen zu verbreiten ohne das der damit geschädigte jemals etwas dagegen unternehmen kann. Wo ist hier das Deutsche Gesetz ? UNFASSBAR !

  22. Dirk Hönsch
    Dirk Hönsch sagte:

    Moin, bei uns kamen solche ganz gleich lautenden schlechten Rezensionen ohne Kunden Zuordnung immer kurz nachdem wir auf Werbeversuche von googel nicht reagiert hatten. Ein Schelm wer böses oder Zusammenhänge vermutet. Es ist eigentlich an der Zeit diesen Erpressungsversuchen einen Riegel vorzuschieben und googel direkt auf Schadensersatz zu verklagen. Möchte das nicht einer der selbst betroffenen Anwälte mal versuchen und sich unsterblichen Ruhm verdienen?

  23. Jessica
    Jessica sagte:

    Hallo, ich habe auch ein Problem mit Google. Habe kein eigenes Unternehmen aber will für eines die Negativen Bewertungen löschen lassen. Ich habe diese geschrieben allerdings kann ich mich in den alten Account nicht mehr anmelden. Weiss weder die Email adresse noch das Passwort. Ich machte die Bewertung da ich sehr Sauer war. Nun bereue ich es zu tiefst. Goggle habe ich mehrmals angeschrieben. Leider nie eine Antwort. Was kann ich tun?

  24. Daniel
    Daniel sagte:

    Ich war sehr lange auf der Suche nach einer angeblichen Lösung, eine sehr rufschädigende Bewertung löschen zu lassen. Nach etlichen Recherchen bin ich dann auch immer wieder auf andere Angebote gestoßen, bei welchen man sogar Google Bewertungen kaufen konnte. Nichtsdestrotz mussten wir einen Anwalt engagieren um die Google Bewertung löschen zu können. Danke für euren Input, liebe Grüße

  25. Thürrigl
    Thürrigl sagte:

    Ich war heute morgen ebenso erstaunt, dass jeder der ein Google Konto
    hat Bewertungen abgeben kann, ohne jemals in dem Geschäft gewesen zu sein und ohne etwas gekauft zu haben.
    Heute Morgen hat ein gewisser Thorsten Neubrech (Immobilienmarkler) wie ich herausgefunden habe eine 1* Bewertung bei uns hinterlassen, obwohl mir dieser Mensch im ganzen Leben noch nicht über den Weg gelaufen ist. Auch habe ich diesen Menschen nicht in unserer Kundenkartei weder in Kaufverträgen noch in Planungen.
    Diese Leute gehören eigentlich wegen Rufschädigung verklagt!
    Ihr Alexander Thürrigl

  26. Hoffer
    Hoffer sagte:

    Es ist eigentlich unfassbar, wie leicht es ist, andere Firmen im Netzt schlecht zu machen. Und muss froh sein, das wir bisher nur ein paar solcher Fälle hatten.
    „Kunden“, die nachweislich gar nicht bei uns waren.
    Einer der ein gebrauchtes Quad Privat erstanden hat, welches mehrfach bei uns in Reparatur war, aber wo der Kunde mangels Geld nicht alles reparieren ließ, und sich über den kauf ärgert, aber uns verwantwortlich macht.
    Das beste aber sind die 1 Sterne vergaben ohne Kommentar, die wenige Stunden nach einem Anruf und Angebot einer Firma kamen, die anbot negative Beiträge zu löschen (wollen unser Konto löschen und Google „optimiert“ wieder anlegen), sogar angeblich die mÖglichkeit haben, negative Beiträge technisch zu blocken. Und nach einer ablehnung des Angebot kommt ein paar Stunden später der 1 Sterne Beitrag.

  27. Norbert Weber
    Norbert Weber sagte:

    Bieten Sie diese Löschungen auch als Service Ihrer Kanzlei an und haben Sie auch Erfahrungen mit der Löschung auf anderen Portalen?

  28. flo werner
    flo werner sagte:

    Hallo, ich habe auch ein Problem mit Google. Habe kein eigenes Unternehmen aber will für eines die Negativen Bewertungen löschen lassen. Ich habe diese geschrieben allerdings kann ich mich in den alten Account nicht mehr anmelden. Weiss weder die Email adresse noch das Passwort. Ich machte die Bewertung da ich sehr Sauer war. Nun bereue ich es zu tiefst. Goggle habe ich mehrmals angeschrieben. Leider nie eine Antwort. Was kann ich tun?

  29. Volker
    Volker sagte:

    Auch ich durfte die Erfahrung mit negative 1* bewertungen machen. Wenn der Vorgang bei Google einmal mit dem im obigen Text angegebenen Formular einmal richtig angestossen wurde dauert es ca. 14 Tage bis die Bewertung entfernt wird. Bei mir hat es geklappt!
    Vielen Dank an Herr Zosel für die Informationen zum Thema.
    Ansonsten: googlen hilft! ;-)

  30. Sarah
    Sarah sagte:

    Ich bin dabei das Formular „Anderes Problem melden und die Entfernung aufgrund rechtlicher Verstöße beantragen“ auszufüllen.
    Wie kann ich die URL der Fake Bewertung kopieren?
    Ich kann bei den einzelnen Bewertungen lediglich rechts bei den 3 Punkten die Bewertung melden. Eine Google Mitarbeiterin hat nur gemeint das kann nicht sein, normalerweise kann man dort die URL jeder einzelnen Bewertung kopieren… Kann hier jemand helfen?
    Ich arbeite an der Rezeption eines kleinen Familienbetriebes und wir haben leider eine Welle von ca 30 1*-2* Fake Bewertungen bekommen.
    Telefoniert mit Google und die Bewertungen gemeldet hatte ich schon, leider gab es keine Reaktion.

  31. Rajo
    Rajo sagte:

    Es gibt ja auch das andere Problem –daß man genötigt wird possitive Bewertungen abzugeben oder possitive Bewertungen gekauft werden, daß die Firmeneigner jeden aus ihrer Großfamilie/Bekanntenkreis dazu bringen eine possitive Bewertung abzugeben—und man sich dann wundert, wenn es in Wirklickjeit garnicht so toll ist wie bewertet wurde. Bzw. alles was nicht mit 5 bewertet hat plötzlich weg ist.

  32. Keti
    Keti sagte:

    Das Problem ist doch, dass intelligente Mitbewerber die einem gezielt schaden möchten genau wissen, wie sie etwas negativ darstellen lassen, ohne dass dafür die Bewertung gelöscht wird. Da bleibt dem Geschädigten nichts anderes übrig als positive Bewertungen aufzubauen, am besten vorab so viele, dass dieser erst gar nicht auf die Idee kommt mit 3, 4 negativen Bewertungen großen Schaden anzurichten.
    Bei Lutendo bieten wir z.B. für Restaurants ein interessantes System an, wie diese aktiv Bewertungen von echten Besuchern aufbauen können.
    Ablauf: Die Pizzeria vergibt z.B. am umsatzschwächsten Tag Gutscheine. Jede Pizza kostet dann 2 Euro für die Produkttester vor Ort, z.B. Hamburg.
    Diese bewerten nach dem Restaurantbesuch auf Google und Facebook.
    Bei Zufriedenheit gewinnt nicht nur die Pizzeria neue Stammkunden, sondern auch die Freunde der Tester sehen die Empfehlung der Tester.

  33. Günther Wagner
    Günther Wagner sagte:

    Erfolg! Habe mich genau an Ihre Vorgehensweise gehalten. Den Beschwerdetext habe ich noch angepasst. Und nach 2 Tagen war die negative Rezession weg! Vielen Dank!!!

  34. Arni
    Arni sagte:

    Vielen Dank für den Blog-Eintrag. Ich bin heute in meiner Verzweifelung auf diesen gestoßen, denn ich hatte es nicht nur mit einer schlechten Bewertung zu tun, sondern mit einer ganzen Flut. Aufgrund einer sachlichen, aber dennoch negativen Bewertung meinerseits von einem Dienstleistungsunternehmen wurde ich durch dieses dazu genötigt, die Bewertung herauszunehmen (Androhung von Schadenersatz). Die Bewertung war offen geschrieben, heißt, man konnte definitiv mich als reale Person ausfindig machen (deshalb kam dann auch die Schadenersatzdrohung). Ich stehe zu meiner unzufriedenen Meinung und sage dies offen, auch im Netz.
    Im 2. Schritt wollte man mir wohl zeigen, das man am längeren Hebel sitzt. So bekam ich innerhalb einer Stunde von 7 Fake-Profilen eine 1-Sterne-Bewertung. Grundsätzlich ist es so, dass ich kaum Bewertungen habe und diese Flut an negativen Bewertungen hat somit die Durchschnittsbewertung von 4, auf 2, heruntergestuft. Dies ist geschäftsschädigend. Als ich basierend auf dem Artikel hier anfing, die Meldung an google zu verfassen, haben sich diese 7 „Personen“ (haha) wohl zusammen überlegt, Ihren Beitrag zu löschen. Weil ich der Erpressung nachgekommen bin und die Bewertung gelöscht habe (mehrere 1000 € und Gericht etc. waren die Nerven nicht wert). Mit einem Mal, waren alle 7 Rezensionen weg (ich überlege immer noch, ob ich heulen oder lachen soll). Dies ist für mich der Beweis, dass nur eine Person dahintersteckte – das alles konnte kein Zufall sein.
    Es ist so traurig, dass Menschen auf diese Art und Weise mundtot gemacht werden und es ist meiner Meinung nach ein kriminelles Verhalten, dass man seine Meinung sachlich nicht mehr äußern kann, sondern sofort mit Erpressung und solchen Fake-Profil-Attacken gearbeitet wird. Und das von einem Unternehmen, was nach Außen hin seriös wirkt.
    Wo kommen wir denn hin, wenn man auch negative Kritik nicht äußern darf, wenn man solche Folgen befürchten muss? Und welchen Zweck haben dann noch die Bewertungen im Internet? Es ist für mich daher logisch, dass viele anonym arbeiten – werde ich auch machen.

  35. Karl
    Karl sagte:

    Huhuh,.. mich trifft es des öfteren. Gefakte Bewertungen,.. manchmal mit Text,. manchmal ohne alles,. nur ein Stern,. und Ende,.. Oft haben die Inserenten vorher nie irgendwo bewertet und agieren mit gefakten Google Accounts. Das hier Geschäfts Schädigendes Verhalten von Google in Umlauf gebracht wird, ist Google offenbar egal. Ein Unding das man diese Negativen Bewertungen die oftmals frei erfunden sind oder von der Konkurrenz inszeniert wurden, Wochenlang geschäftsschädigend Online lässt. Gibt es eine Möglichkeit dahingehend eine Klage ( Eventuell Sammelklage ) gegen Google einzurichten ? Es gibt MILLIONEN Betroffene und ich bin sicher, das der Anwalt der sich dieser Angelegenheit annimmt danach nie wieder arbeiten muss. Ich würde mich einer Sammelklage SOFORT anschließen !

  36. Petra
    Petra sagte:

    Ich kann das wenig nachvollziehen. Wenn man eher empfindlich und kritikunfähig ist muss man die Bewertungsfunktion nicht aktivieren und mit dem Löschen von Kommentaren anderen den Mund verbieten. Es mag sein, dass man sich selbst für einen „netten Typ“ hält nur muss es der nette Typ aushalten wenn nicht jeder um ihn herum, jeder Fremde, jeder Klient etc Tag ein Tag aus dieselbe Beobachtung macht.

    Ebenso ist es keine Pflicht einen Klarnamen anzugeben und damit wenig verwunderlich wenn man den Rezensenten nicht im System findet. Deswegen muss die Bewertung aber nicht weniger wahr sein.

  37. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    @Petra: Es ist keineswegs so, dass man die Bewertungsfunktion „aktivieren“ müsste. Bei Google können Sie jedes Unternehmen bewerten, ganz unabhängig davon, ob der Unternehmer das will oder nicht. Und diese Bewertungen hält Google dann jedem unter die Nase, der nach dem Unternehmen sucht.

    Klar muss man Kritik aushalten. Aber wenn die schlechte Bewertung völlig unsubstantiiert bzw. aus der Luft gegriffen oder sogar missbräuchlich ist, dann halte ich das für legitim, dass man sich wehrt.

  38. F.Brunnert
    F.Brunnert sagte:

    Sehr geehrter Herr Zosel,
    vielen Dank für Ihre detaillierte Beschreibung. Diese hat uns sehr geholfen, mit Google in Kontakt zu kommen.

  39. Offpage SEO Schweiz
    Offpage SEO Schweiz sagte:

    Das ist ein guter Beitrag. Leider ist es nicht so einfach die schlechten Google Bewertungen zu löschen und es gibt keine Garantie. Einige meiner Kunden haben es mit Anwalt versucht, waren auch damit nicht erfolgreich.

  40. content-werkstatt
    content-werkstatt sagte:

    Sorry, Leute, das Netz ist voll von Leuten, die immer nur von der Konkurrenz angeschwärzt werden, immer wissen, dass ein „Pseudonym“ niemals Kunde war und die alle so toll sind, dass sie never ever eine negative Bewertung verdient haben. Ist doch lächerlich! Wir haben auch schon schlechte Bewertungen kassiert, aber dann gleich zum RA rennen? Zeugt nicht gerade von gesundem Selbstbewußtsein. Wen es interessiert und falls ein Link hier erlaubt ist: https://www.content-werkstatt.com/blog/nicht-hilfreich-geloeschte-bewertungen/
    VG, content-werkstatt

  41. Timo
    Timo sagte:

    Hallo Herr Zosel,
    da Sie ja ein netter Typ sind (ich bin es auch), hätte ich eine Frage zu einem konkreten Fall. Ich war unzufrieden mit einem Ihrer Kollegen und bewertete eben diesen mittels 2* Google Bewertung und einem, wie ich finde, sachlichen Text. Nun erhielt ich eine Aufforderung per email, die Bewertung bis übermorgen zu löschen, andernfalls…. na sie können es sich sicher vorstellen! Darf ich Ihnen den konkreten Sachverhalt zwecks Einschätzung mal erläutern? Ich würde mich freuen! Nette Grüße , Timo

  42. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Hallo Timo, das ist auch eine sehr interessante Fragestellung. Leider fehlt mir im Moment die Zeit, mich eingehender damit zu beschäftigen. Ich kann dir aber auch dafür die Rechtsanwälte Meibers empfehlen (s. o. der gelbe Kasten) – die sind auch alle total nett und fragen kostet nichts.

  43. otto
    otto sagte:

    Ich finde das sehr mutig dem Rezensenten öffentlich mitzuteilen, dass er bei google gemeldet wurde;
    Wenn google nicht reagiert hätte, wäre dass eine Bestärkung aller Trolle gewesen im Deckmantel der Anonymität munter weiter zu verunglimpfen;
    Sie haben den Vorteil selbst Anwalt zu sein, da besteht bei einer solchen Beschwerde seitens Google schon mehr Respekt.
    Die Problematik ist eigentlich auch, dass man als Nichtanwalt dank solcher Beschimpfungen auch finanziellen Schaden erleidet, da man den Rechtsvetreter selbstverständlich auch bezahlen muss um großen Plattformen wie Google Respekt einzuflößen

  44. Mikl Schumb
    Mikl Schumb sagte:

    Das Rechtsempfinden einiger Google Mitarbeiter ist sehr suspekt. So werden offensichtliche Fake Bewertungen Online gelassen und die echten, oftmals negativen gelöscht. Selbst bei dingen wie Beleidigungen, Schmähkritik reagiert Google nicht freiwillig. „Hier sind Kriminelle …“ <– ist normalerweise zu löschen, dazu sagt Google:"… wir können hier kein Rechtsverstoß feststellen…", dabei ist das sogar ein Straftatbestand der Nötigung. Am liebsten wäre mir, dass man keinen xyz Acc eröffnen kann sondern nur einen mit echten Namen. Datenschutz? Wer meint, dass wir noch einen Datenschutz haben, hat verschlafen. Jedoch interessant, dass alles die Fahrzeugkennzeichen im Internet unkenntlich machen, gleichzeitig ihre Adresse frei geben. ;-D

  45. andreas
    andreas sagte:

    Hallo, ich habe das Formular an Google übermittelt (VI ZR 93/10 (BGH)), jedoch bekam ich diese Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Uns ist nicht klar, ob Sie die Person sind, deren Rechte angeblich verletzt wurden. Wenn Sie nicht diese Person sind, erläutern Sie bitte Ihr Rechtsverhältnis zu dieser Person. Sind Sie zum Beispiel ihr rechtlicher Bevollmächtiger oder Vertreter in dieser Angelegenheit?

    Wenn Ihre eigenen gesetzlichen Rechte betroffen sind oder wenn Sie der rechtliche Bevollmächtigte dieser Person sind, können wir Ihrer Beschwerde weiter nachgehen. Wenden Sie sich anderenfalls an die betreffende Person oder an einen rechtlichen Bevollmächtigten, um diesen Antrag auf Entfernung einzureichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Google-Team

    Ich brauche bitte einen Rat was ich darauf antworten soll.

  46. andreas
    andreas sagte:

    Hängt das mit der Rechtsform zusammen?Als Einzelunternehmer muss man diese doch nicht angeben?

  47. Thomas
    Thomas sagte:

    Auch wenn der Beitrag schon älter ist, ist es schön diese Info hier erhalten zu haben. Wir betreiben ein Kleinunternehmen als Nebentätigkeit ohne geregelte Öffnungszeiten und nur auf individuelle Kundenbestellung. Kundenzufriedenheit ist uns enorm wichtig, wir holen uns immer Feedback, welches im direkten Kontakt bisher ausnahmslos positiv war. Auch die Googlerezensionen bestätigen das bisher. Bei ~ 20 Bewertungen alle mit 5* und teilweiße mit viel Text und Bildern.
    Vor einigen Wochen tauchte plötzlich eine 1* Bewertung, ohne Text, mit lediglich Initialen des Rezensenten auf. Auf seinem Profil gibt es noch zwei weitere Bewertungen vom selben Tag, ansonsten keine Aktivität. Wir haben die Rezension kommentiert und den vermeintlichen Kunden gebeten uns doch zu kontaktieren, da wir bemüht sind natürlich weiterzuhelfen, wenn etwas tatsächlich nicht funktioniert hat. Natürlich kam keine Reaktion. Von Anfang an hat uns zudem stutzig gemacht, dass es keinen uns bekannten Kunden zu den Initialen gibt. Wie gesagt, wir arbeiten nur auf Bestellung und haben einen sehr überschaubaren Kundenkreis. Nichts in der Datenbank zu finden, keine E-Mailanfrage passend. Der Verdacht lag da schon nahe, dass besagte Person vermutlich kein Kunde war. Meldungen aufgrund „keine Relevanz“ bei Google brachten zunächst nichts. Nun bin ich auch den Weg über die Rechtsabteilung gegangen und habe klar dargelegt, dass aus unserer Sicht kein Kundenkontakt stattgefunden hat, und haben auf das Urteil aus Hamburg verwiesen. Heute wurde es dem Rezensenten gemeldet. Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Wir sind wie gesagt extrem klein, ein Rechtsstreit würde sich für uns vermutlich nicht lohnen.

    Und weil jemand weiter oben von „Meinungsfreiheit“ gesprochen hat. Wir sind offen für fundiert und sachliche Kritik jeder Art unserer Kunden, diese steht selbstverständlich jedem zu. Dagegen würden wir nie Einspruch erheben.
    Aber sich feige hinter Initialen verstecken und 1* zu geben (Was ja hieße, dass es wirklich katastrophal gewesen sein muss) und dabei vermutlich nicht mal wirklicher Kunde gewesen zu sein, ist einfach nur geschäftsschädigend, aus meiner Sicht asozial und entsprechend dem Urteil aus Hamburg rechtswidrig. Von daher muss es selbstverständlich erlaubt sein gegen so etwas vorzugehen, schade, dass es einem Google so schwer macht.

  48. Matthias Hechler
    Matthias Hechler sagte:

    Hatten Sie schon mal einen Fall, bei dem Kunden versucht haben, mit der Drohung mit einer negativen Bewertungen einen Preisnachlass zu fordern? Wir bekommen oft Anfragen von Journalisten, die diese Fälle suchen. Dabei handelt es sich immerhin um eine strafbare (versuchte) Erpressung

  49. Andreas Moser
    Andreas Moser sagte:

    Bewertungen mit Sternen, wie bei Google, Amazon oder Booking kann man nicht ernst nehmen, finde ich. Deshalb orientiere ich mich daran als Kunde nicht und rege mich nicht über zu wenige oder zu viele Sterne auf.

    Aussagekräftig sind allenfalls die Texte.

    Aber die rein mathematische Gewichtung eines Durchschnitts aus sinnlosen, textfreien, offensichtlich blöden und den paar hilfreichen Bewertungen ist absolut nicht aussagekräftig.
    (Man denke nur an all die Amazon-Bewertungen von Romanen, die fünf Sterne für „schneller Versand, Buch unbeschädigt“ vergeben, und die dann für den Durchschnitt genauso zählen wie eine Inhalts-, Stil- und Qualitätsanalyse des Werkes.)

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  1. […] einmal selbst mit Google Kontakt aufnehmen – so hatte ich das ja auch gemacht (und meinen Erfahrungsbericht dazu veröffentlicht) – und wenn man nicht weiterkommt, kann man sich immer noch […]

  2. […] Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es durchaus mehrere Wochen dauern kann, bis eine unsachliche Bewertung von Google entfernt wird. Ein Beispiel liefert https://ralfzosel.de/blog/schlechte-google-bewertung-loeschen-erfahrungsbericht/ […]

  3. […] Schlechte Google-Bewertung löschen – Ein Erfahrungsbericht (31.01.18) […]

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