UStID-Bescheinigung als Identitätsnachweis für Google Ads

Wer mit Google-Ads wirbt, wird früher oder später von Google per E-Mail unter Fristsetzung aufgefordert, seine Identität nachzuweisen. Für Rechtsanwälte ist das mitunter gar nicht so einfach, weil Google der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler nicht klar zu machen ist, vgl. dazu schon hier. Mal ganz davon abgesehen, dass Google einfach selbst im amtlichen Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte nachschlagen könnte.

Bescheinigung hochladen – darauf müssen Sie achten

Immerhin: Wer eine UStID hat, kann die entsprechende Bescheinigung hochladen. Die akzeptiert Google in der Regel als Nachweis. Es wird aber pingelig darauf geachtet, dass der Unternehmensname in der Bescheinigung exakt dem entspricht, der im Google-Konto hinterlegt ist. Im Zweifel sollte man den Namen im Google-Konto vor dem Hochladen entsprechend anpassen.

Ist die Bescheinigung „zu alt“, meckert Google auch – obwohl die UStID ja eigentlich unbefristet erteilt wird. Die Grenze scheint so bei 10 Jahren zu sein.

Bescheinigung online beantragen

In diesem Fall – oder wenn die Bescheinigung nicht mehr auffindbar ist – kann man sich einfach eine neue ausstellen lassen. Die genaue Bezeichnung dafür ist „Bescheid über die Erteilung der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.)“. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis.

Nicht alle Steuerberater wissen das. Sie können die Bescheinigung aber auch einfach selbst beantragen – sogar online. Wenn Sie sich auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern durchklicken wollen:

Startseite > Unternehmen > Identifikationsnummern > Umsatzsteuer-IdNr > Vergabe und Erteilung der USt_IdNr.

Oder einfach direkt auf diesen Link und dann runter Scrollen bis zum „Downloadbereich/Formulare“ und dann auf den Link „Umsatzsteuer Identifikationsnummer / Internet Vergabeverfahren“.

Es öffnet sich folgendes Formular:

Die Bescheinigung kommt dann nach einigen Tagen per Post und muss für den Upload bei Google Ads nur noch eingescannt werden. PDF-Download auf bzst.de wäre natürlich noch schöner.

Nachtrag

Nach dem Absenden des Formulars kann man immerhin ein Bescheinigung über den Eingang des Antrags als PDF herunterladen. In eiligen Fällen kann man versuchen, Google bei Laune zu halten, indem man diese Bescheinigung bei Google Ads hochlädt. So sieht diese Bescheinigung aus:

4 Kommentare
  1. Ronny Müller
    Ronny Müller sagte:

    Hallo,

    Der Beitrag war sehr hilfreich. Ich plage mich auch gerade mit dem Problem rum. Meine Erteilung einer Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer (von 2017, gültig seit 2007) wurde abgelehnt. Als Einzelunternehmen habe ich zwar eine Firmenbezeichnung aber der Firmenname ist ja eigentlich mein Name. Nun frag ich mich, welche Angaben muss ich bei Google im öffentlichen Händlerprofil machen? Mein Name, der „Firmenname“ aus dem Dokument „Erteilung einer Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer“. Und noch eine Frage wäre, wer stellt mir das Dokument in englisch aus? Google will es in englisch haben… Meine Finanzamt sagt aber, machen wir nur in deutsch… Also das ist schon recht kompliziert gemacht.

  2. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Am zuverlässigsten klappt das nach meiner Erfahrung, wenn man den Namen genau so bei Google einträgt, wie er auf dem Dokument steht. Stört ja auch nicht weiter, wenn der dann bei „Über diesen Werbetreibenden“ erscheint – falls überhaupt mal jemand auf die drei Punkte neben der Anzeige klickt.

    Den Fall, dass das Dokument auf Englisch verlangt wird, hatte ich jetzt noch nicht. Würde ich einfach nochmal in Deutsch einreichen mit dem Hinweis, dass es das nicht anders gibt.

    Wünsche viel Erfolg!

  3. Šukri Jusuf
    Šukri Jusuf sagte:

    Lieber Herr Zosel,

    vielen Dank für Ihren informativen Blogpost zum Thema „UStID-Bescheinigung als Identitätsnachweis für Google Ads“. Als Online Marketing Agentur, die regelmäßig mit Google Ads arbeitet, wissen wir, wie essentiell und manchmal auch herausfordernd der Identitätsnachweis sein kann. Ihr Artikel bietet hierfür praktische Lösungen und ist daher besonders wertvoll.

    Besonders hervorzuheben ist Ihr Hinweis auf die Notwendigkeit, dass der Unternehmensname auf der UStID-Bescheinigung exakt mit dem im Google-Konto hinterlegten Namen übereinstimmen muss. Diese Detailgenauigkeit kann tatsächlich entscheidend sein und wird von vielen Nutzern oft übersehen. Ihre Empfehlung, im Zweifelsfall den Namen im Google-Konto anzupassen, ist ein praxisnaher Tipp, der viel Zeit und Ärger ersparen kann.

    Auch die Information über die Altersgrenze der UStID-Bescheinigungen ist sehr hilfreich. Dass Google eine zehnjährige Grenze zu setzen scheint, ist eine wichtige Erkenntnis, da viele Nutzer davon ausgehen, dass die UStID unbefristet gültig ist. Dies könnte einigen unserer Kunden helfen, mögliche Komplikationen im Voraus zu vermeiden.

    Die Anleitung zur Beantragung einer neuen UStID-Bescheinigung ist klar und leicht verständlich. Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung und der direkte Link zum Formular sind besonders benutzerfreundlich und erleichtern den Prozess erheblich. Die Idee, den Eingangsbescheid des Antrags bei Google Ads hochzuladen, um Zeit zu gewinnen, während man auf die eigentliche Bescheinigung wartet, ist ein cleverer Tipp, den wir sicherlich in Betracht ziehen werden.

    Abschließend möchten wir sagen, dass Ihr Beitrag für uns und viele andere in der Online-Marketing-Branche von großer Bedeutung ist. Er gibt wertvolle Einblicke und praktische Lösungen für eine Herausforderung, die vielen von uns bekannt ist. Wir freuen uns darauf, weitere hilfreiche Artikel von Ihnen zu lesen und danken Ihnen für die Bereitstellung dieses nützlichen Inhalts.

    Mit freundlichen Grüßen aus Neuss,

    Šukri Jusuf

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