Auf dem bea-Support-Portal bin ich auf folgende Meldung gestoßen:
Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde informiert, dass derzeit Phishing-Mails im Umlauf sind, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind.
Es folgen Ausführungen, woran man diese gefälschten E-Mails erkennen könne und das man keinesfalls die enthaltenen Links anklicken solle.
Sodann werden die Kriterien aufgelistet, an denen „sicher erkennbar“ sei, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:
Das funktioniert natürlich nur, bis die Phisher (heißen die so?) das spitz kriegen.
Warum signiert eigentlich die Bundesrechtsanwaltskammer die Benachrichtigungs-E-Mails nicht einfach? Mit S/Mime geht das schon seit 1995 und jede E-Mail-Software kann das – einfach so. Wäre jedenfalls sicherer als die o.g. Kriterien.
Andreas Moser says:
Irgendwie war doch alles sicherer, als man Faxe und Briefe bekommen hat.
Oder zum örtlichen Gericht ging, um das Anwaltspostfach zu leeren.