Impression
Als „Impression“ wird die Einblendung einer Anzeige (z. B. bei Google Ads) bezeichnet. Aber auch, wenn die Kanzleihomepage in der Google-Trefferliste (organische Suche) erscheint, spricht man von einer Impression.
Man kann unterscheiden zwischen sichtbaren und nicht sichtbaren Impressionen. „Nicht sichtbar“ bedeutet, dass die Anzeige an einer Stelle steht, die nicht im Browser gezeigt wird – in der Regel unten auf der Seite und es wurde nicht nach unten gescrollt.
Eine sichtbare Anzeigeneinblendung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Klick auf die Anzeige erfolgen kann. Das Verhältnis der Klicks zu den Anzeigeneinblendungen ergibt die CTR.