Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor sog. Phishing und erklärt, worauf man bei den beA-Benachrichtigungs-E-Mails achten soll. Sicherer wäre es, die E-Mails zu signieren.
Statt des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (beA) sollen alle Rechtsanwälte in Deutschland ab sofort signierte E-Mails einsetzen. Das teilte die Bundesrechtsanwaltskammer heute völlig überraschend mit.
Es soll Anwälte geben, die – trotz der passiven Nutzungspflicht – noch gar nichts in Richtung beA unternommen haben. Rückblickend war das vielleicht gar nicht die schlechteste Strategie.
Was passiert, wenn in der Kanzlei das Internet ausfällt? Haben Sie sich das schon einmal überlegt? Ich empfehle LTE als Backup-Lösung, wenn der Provider schwächelt.
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