Internet zum Mitmachen (JuS Magazin 3/09)

Für das JuS Magazin hatte ich vergangenens Jahr einen Artikel zur Einführung in das Web 2.0 geschrieben. Die Redaktion hatte sich freundlicherweise darauf eingelassen, dass ich den Text auch online stellen darf. Als ich jetzt erfuhr, dass das JuS Magazin eingestellt bzw. der Magazin-Teil wieder in die JuS integriert wurde, fiel mir ein, dass ich meinen Text noch gar nicht online veröffentlicht hatte. Wobei ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, dass das JuS Magazin als PDF auf der JuS-Homepage abrufbar ist – allerdings nur für Abonnenten (in der „Abonnenten-Lounge“).

Wie auch immer – hier ist mein Aufsatz, abgedruckt im JuS Magazin Ausgabe 3/09, S. 9 in der Rubrik „Studium | Web 2.0“:

 

Wikis, Blogs, Twitter & Co
Internet zum Mitmachen

Das Schöne am Internet ist die Möglichkeit, Informationen nicht nur abrufen, sondern auch selber Informationen verbreiten zu können. Bei den E-Mails war das schon immer klar: Die meisten Internetnutzer lesen nicht nur E-Mails, sondern schreiben auch selber welche. Aber auch das World Wide Web ist von Anfang an für die Publikation durch jedermann ausgelegt.

Das Veröffentlichen von Seiten im Internet war am Anfang etwas kompliziert und man musste sich mit so unerfreulichen Dingen wie „HTML“ und „FTP“ herumschlagen. Das war nur etwas für Profis und Freaks, die sich vereinzelt auch unter Juristen finden. Sie bastelten an ihren Homepages, veröffentlichten ihre juristischen Lernmaterialien und zeigten sich auch sonst recht experimentierfreudig.1 Verlage und andere Anbieter stellten Inhalte ins Netz und heute sind juristische Datenbanken wie beck-online als Arbeitsmittel auch für Juristen nicht mehr wegzudenken. Gemeinsames Merkmal dieser Angebote ist, dass der User Inhalte konsumiert, die andere für ihn bereitstellen.

Im Internet gab es von Anfang an Dienste, die mehr auf Kommunikation als auf Konsum ausgerichtet waren und die auch von Juristen genutzt wurden: Man diskutierte in Newsgroups und chattete im Internet Relay Chat (IRC). Hierzu waren aber Spezialsoftware und besondere Kenntnisse notwendig. Dem breiten Publikum blieben diese Bereiche verschlossen, während sich Mailinglisten wegen ihrer einfachen Handhabung bis heute einiger Beliebtheit erfreuen, wenngleich die Freude an E-Mails durch die Spam-Problematik mittlerweile etwas getrübt ist.

In den letzten Jahren gab es einen Wandel: Immer mehr Nutzer beteiligen sich aktiv im Netz und steuern eigene Inhalte bei. Wir sprechen inzwischen vom „Mitmach-Web“ oder „Web 2.0“. Hier hat eine technische Entwicklung stattgefunden, die es „Otto-Normal-User“ ermöglicht, selbst ins Internet zu schreiben.

Foren

Die Vorreiter dieser Entwicklung waren die Web-Foren. Diese sind wie Newsgroups und Mailinglisten auf Frage und Antwort ausgerichtet, haben aber den Vorteil, dass man sie einfach im Browser aufrufen kann. Üblicherweise nach Registrierung kann sich jeder an der Diskussion beteiligen, indem er seinen Text direkt im Browser schreibt und per Mausklick an den Server sendet. Bekannte Foren sind Jura-Welt.com und Juraexamen.com. Eine Renaissance erleben die Foren gerade in den Communities (mehr dazu auf der folgenden Seite).

Wikis

Bereits 1995 entwickelte Ward Cunningham eine Software, die es jedermann so einfach wie möglich machen sollte, selbst direkt „ins Internet“ zu schreiben. Eine aufgerufene Seite konnte per Klick auf den „Editieren“-Button direkt im Browser bearbeitet und in der geänderten Fassung auf den Server hochgeladen werden. Nach dem hawaiianischen Wort „wiki“ für schnell nannte Cunningham seine Erfindung „Wiki Wiki Web“. Die 2001 gestartete Online-Enzyklopädie Wikipedia zeigt eindrucksvoll die Vorzüge dieser Entwicklung. Inzwischen untermauern selbst Gerichte ihre Entscheidungen zunehmend mit Zitaten aus Wikipedia.2

Seit 2002 besteht mit dem JuraWiki eine offene Plattform für juristische Inhalte aller Art. Unter den fast 7.000 Seiten finden sich z. B. die „Sammlung volkstümlicher Rechtsirrtümer“, eine Einführung in das Second-Life-Recht und die seit Jahren sorgfältig gepflegte Linkliste zu allen juristischen Diplom-Ordnungen.

Weblogs

Während Wikis auf die gemeinsame Veröffentlichung und Pflege von Texten ausgelegt sind, geht es bei den Weblogs darum, dass jeder seine eigenen Texte schreiben kann und die Leser zum Kommentieren einlädt. Auch hier ist entscheidend, dass alles ganz einfach funktioniert und von technischen Laien bedient werden kann. Der Begriff „Weblog“ setzt sich zusammen aus „Web“ wie „World Wide Web“ und „Log“ wie „Logbuch“. Von der Idee des „Internet-Tagebuchs“ ist noch die chronologische Reihenfolge aller Beiträge geblieben (der neueste Beitrag steht immer oben) und der persönliche Stil, den die meisten Blogger pflegen. Im Jahr 2002 eröffneten deutsche Juristen die ersten juristischen Weblogs (auch „Blawgs“ genannt) und inzwischen gibt es eine sehr lebendige Szene in Deutschland, die „Blawgosphäre“. Nach einer aktuellen Untersuchung am Rechtsinformatik-Zentrum der LMU München3 sind ca. zwei Drittel der juristischen Blogger Rechtsanwälte. Der bekannteste Blawger hier zu Lande ist Udo Vetter, der mit dem law blog auf Platz acht der Deutschen Blogcharts4 steht. Der Beck-Verlag startete Anfang 2008 mit dem beck-blog das erste juristische Verlagsblog in Deutschland. Es bietet Experten aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten eine Plattform für den direkten Dialog mit den Lesern und hat sich in den oberen Rängen der verschiedenen Blawg-Rankings etabliert.5

Communities

Die Idee, das soziale Geflecht der Teilnehmer sichtbar zu machen, steht hinter den „Sozialen Netzwerken“ wie XING, Facebook und StudiVZ. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich mit seinem Profil zu präsentieren und kann in den Profilen der anderen Teilnehmer stöbern und Kontakte knüpfen. Darüber hinaus kann man bestehenden Gruppen mit Gleichgesinnten beitreten oder neue Gruppen gründen. Die Mitglieder der Gruppen können in den jeweiligen Foren diskutieren. Weitere Funktionen wie private Nachrichten oder Fotogalerien fördern den weiteren Austausch der Mitglieder untereinander.

Auf den verschiedenen Plattformen sind auch zahlreiche Juristen vertreten. Sucht man beispielsweise in StudiVZ unter dem Stichwort „Jura“, präsentiert sich eine bunte Viel- falt an unterschiedlichsten Gruppen. Es gibt auch Ansätze, spezielle Plattformen für Juristen zu schaffen. Jetzt hat der Beck-Verlag die beck-community gestartet, die auf die Bedürfnisse der Juristen ausgerichtet ist (http://beck-community.de).

Hier führt eine Navigation über die Rechtsgebiete zu den einzelnen Gruppen. Als Moderatoren fungieren Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Ähnlich wie im beck-blog soll hier die niveauvolle juristische Diskussion gepflegt werden. Als Student oder Referendar bietet sich hier die Chance des direkten fachlichen Austauschs mit erfahrenen Praktikern. Auch die JuS ist mit einer eigenen Gruppe in der beck-community vertreten und lädt zur Diskussion mit den Autoren ein. Das Angebot ist noch im Aufbau und die Weiterentwicklung soll sich eng an den Wünschen der Nutzer orientieren.

Twitter

Als letzter Schrei im Internet6 gilt derzeit Twitter. Der Dienst ermöglicht die Veröffentlichung von Kurznachrichten mit 140 Zeichen, wobei sich jeder aussuchen kann, wessen Nachrichten er verfolgen will. Sucht man sich hier die richtigen Personen aus, kann sich ein ganz interessanter Smalltalk ergeben. Die Liste der „Twitternden Juristen“7 hilft bei der Auswahl.

RSS

Alle neuen Dienste, die das Mitmachen im Internet so einfach machen, bieten so genannte RSS-Feeds an – meistens angekündigt durch ein orangefarbenes Icon. Diese Technik ermöglicht das automatisierte Abklopfen von Websites auf Neuigkeiten. Man muss nicht mehr alle Seiten mit dem Browser absurfen und nach Neuem durchforsten, sondern „abonniert“ einfach die RSS-Feeds der interessierenden Seiten. Hierzu benötigt man einen so genannten Feed Reader. Die gibt es als spezielle Programme8, als Online-Dienste9 oder integriert in E-Mail-Programme10. Neue Inhalte werden damit automatisch auf den Rechner geladen und übersichtlich präsentiert. Ein unverzichtbares Hilfsmittel für jeden ambitionierten Internetnutzer.

Fazit

Wer nicht nur vorgefertigte Inhalte im Internet konsumieren, sondern sich am Dialog beteiligen und eigene Inhalte veröffentlichen will, hat heute viele Möglichkeiten, die keine großen technischen Spezialkenntnisse mehr voraussetzen. Als Jurist kann man in Foren, Wikis, Weblogs und Communities aktiv werden. Gerade für die Ausbildung interessant ist die Möglichkeit, mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen. Es bleibt spannend, wie sich die Technik und die Nutzungsgewohnheiten im Internet weiter entwickeln.

Ralf Zosel

Der Autor ist Community Manager des Verlags C.H. Beck. Er ist unter http://community.beck.de/user/profil/ralfzosel und der E-Mail Ralf.Zosel@beck.de erreichbar.

1 Seit 2003 treffen sich die Betreiber „Freier juristischer Internetprojekte“ alljährlich beim EDV-Gerichtstag in Saarbrücken unter dem Motto „Ich mach’s online“.

2 Zur Problematik vgl. Zosel, Im Namen des Volkes Gerichte zitieren Wikipedia, Festschrift für Gerhard Käfer, 2009. Hinweis: Inzwischen online unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm.

3 www.jurawiki.de/RechtsInformatikPraxisWorkshop1, zuletzt aufgerufen am 8. 5. 2009.

4 www.deutscheblogcharts.de/archiv/2009-18.html, zuletzt aufgerufen am 9. 5. 2009.

5 Vgl. Zosel, beck-blog auf Platz 1, beck-blog vom 11. 2. 2009, http://blog.beck.de/2009/02/11/beck-blog-auf-platz-1, zuletzt aufgerufen am 9. 5. 2009.

6 Vgl. zum „Hype Circle“ http://en.wikipedia.org/wiki/Hype_cycle, zuletzt aufgerufen am 9. 5. 2009.

7 www.jurawiki.de/TwitterndeJuristen, zuletzt aufgerufen am 9. 5. 2009.

8 Z. B. FeedDemon und NewsGator.

9 Z. B. Bloglines und Google Reader.

10 Z. B. Thunderbird und Outlook 2007.

3 Kommentare
  1. egal
    egal sagte:

    Informationsverbreitung ist das eine. Dafür gibt es ja viele Kanäle inzwischen. Aber eine der inhaltlichen Hauptfragen wird regelmäßig nicht bedacht.

    Denn ob das jeder Mandant eines Rechtsanwalts so lustig findet, dass sein Fall – hoffentlich anonymisiert – im Internet „verbraten“ wird für die eigene Neumandantengewinnung, ist doch sehr fraglich. Man darf nicht unterschätzen, dass es einige straf- und berufsrechtlichen Regelungen, zB bei Anwälten oder noch schlimmer bei Firmen- oder Verwaltungsjuristen in Sachen Geheimhaltung, Datenschutz u.a., gibt.

    Ähnliche Probleme haben ja auch Referendare, wenn sie von ihrer aktuellen Ausbildungsstation berichten wollen. Genauso gibt es dann ja noch etliche Probleme bei „bloggenden Richtern“ in Sachen möglicher Befangenheit.

    Aber es ist ja nicht nur eine Frage des Berufsrechts, sondern möglicherweise auch des Anstands. Muss man etwa den Mandanten im Vorfeld aufklären? Vielleicht ein Schild aufhängen in der Kanzlei mit dem Hinweis? ;)

    Wenn zB Frau RA Rueber aus Koblenz Beiträge über ihr aktuelles Schleuserverfahren (http://strafverfahren.blogspot.com/2010/01/schleuserverfahren-videotermin-und.html ) oder etwa die „Litigations-PR“ in Sachen „Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau“ (http://www.jurablogs.com/blogs/go/strafverfahren-gegen-totalverweigerer-in-zittau )berichtet, ist sicherlich der Name des Mandanten schnell herausfindbar, ggf. auch über andere Onlinemedien wie etwa Lokalzeitungen.

    Braucht man dafür etwa eine Zustimmung des Mandantens? Wenn nein, sollte man das aus ethischen Gründen etwa unterlassen? Oder kommt es auf die Art der Berichterstattung im Einzelnen an?

    Auch die Namensnennung von Kanzleien und Privatpersonen ist immer wieder ein heißes Eisen, siehe
    Daneben fällt mir bei den juristischen Bloggern auch gelegentlich auf, dass Bildquellen nicht angegeben werden oder dass aus Zeitungsberichten munter zitiert wird ohne die rechtlichen Grenzen des Zitatrechts zu beachten.

    Eine weitere Unsitte ist es in meinen Augen ebenso, Links einfach so unkommentiert in den Raum zu schmeißen. Ist natürlich nicht verwerflich, genau wie das simple unkommentierte Veröffentlichen von Urteilen, aber von Blogs erwarte ich doch inhaltlich etwas mehr.

    Soweit ich weiß gibt es zu den angesprochenen Themenkomplexen im Spezielleren kaum jur. Beiträge und erst recht nicht Rechtsprechung, die sich im Kontext der Internetnutzung in den genannten Informationskanälen beschäftigen. Das ist schade, denn jetzt wäre ja der passende Zeitpunkt hier Maßstäbe zu setzen, die dann später auch einmal von der Rechtsprechung übernommen werden könnten.

  2. Maria Wedemann, RA
    Maria Wedemann, RA sagte:

    Hallo,

    ich kann mich dem obigen Kommentar nur anschließen. Ich denke, dass hier auf den Datenschutz ein großer Wert zu legen ist. Es darf nicht sein, dass die Namen von am Fall beteiligten Personen herausgefunden werden können.

    Mandanten kann man auch anders gewinnen, etwa, indem man sich als Rechtsanwalt an juristischen Foren beteiligt. Wenn z. B. ein Fachanwalt für Familienrecht regelmäßig in einem Familienrechtsforum wie auf http://www.familienrecht-heute.de/forum/ schreibt, dann dürfte er sicher den einen oder anderen Mandanten hinzugewinnen.

  3. Gast
    Gast sagte:

    Der Autor des Artikels gibt eine schöne Übersicht über die Möglichkeiten im Web 2.0. Es stellt sich nur die Frage nach der Zeit, die eine kleine oder mittlere Kanzlei, die über keine Öffentlichkeits-Abteilung oder ähnliches verfügt, zur Verfügung hat. Ob dann noch abends die Muse vorhanden ist, Twitter zu befüllen, ist sicherlich eine Tatsache, die ich gern zur Diskussion anregen möchte.

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