Trojaner von DirectPay GmbH?

Fake-E-Mails als solche zu erkennen ist meistens nicht schwer: Abstruser Inhalt, sprachlich holprig, jede Menge Rechtschreibfehler, Umlaut-Probleme u. v. m. Eben aber stieß ich auf eine E-Mail in meiner Inbox, die sah auf den ersten Blick ziemlich seriös aus (siehe Screenshot):

  • Halbwegs korrekte Anrede (mit Vor- und Nachname)
  • Korrekte Anschrift inkl. meiner privaten Telefonnummer
  • Bestes Anwaltsdeutsch

Stutzig machte mich erstmal nur, dass ich mir

  1. gar nicht erklären konnte, was ich da nicht bezahlt haben soll, und
  2. mir es ungewöhnlich erschien, dass Inkassounternehmen ihre Ansprüche per E-Mail anmelden.

Was tun? ZIP-Datei öffnen? Nicht so schnell! Erstmal „DirectPay GmbH“ bei Google eingeben. Et voilà:


Weiter habe ich nicht mehr recherchiert und die E-Mail gelöscht. Das war knapp!
2 Kommentare
  1. Herbert Kolthoff
    Herbert Kolthoff sagte:

    Hallo Herr Zosel,

    Glück gehabt, richtig reagiert! Gratulation!

    Beantworten Sie doch bitte der interessierten Internetgemeinde, ob solche Inkassoforderungen per Emal – angenommen es sei kein hinterhältiger Trojaner der Email angefügt und sie seien berechtigt, weil tatsächlich nicht gezahlt wurde – überhaupt beachtet werden müssen. Bedürfen solche Forderungen nicht zwingend der postalischen Zustellung oder ist tatsächlich nur eine lapidare Email ausreichend?

    Freundliche Grüße
    Herbert Kolthoff

  2. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Wenn Sie eine solche E-Mail im Falle einer berechtigten Forderung ignorieren, entfaltet das grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie bei einem Brief: Will sich der Absender darauf berufen, muss er im Streitfall beweisen, dass Ihnen seine Nachricht zugegangen ist. Das dürfte bei einer E-Mail ähnlich schwierig sein wie bei einem nicht eingeschriebenen Brief.

    „Mit dem Gebrauch der E-Mail im Geschäftsverkehr ist es durchaus üblich geworden, Mahnungen per E-Mail zu versenden.“, schreibt http://www.straetus-inkasso.de/faq/inkasso-betrug-erkennen.html

    Die dort aufgeführten „5 Schritte wie Sie eine gefälschte Mahnung erkennen“ verhindern bei perfekten Fake-E-Mails das Öffnen der ZIP-Datei allerdings nicht.

    Deshalb mein Tipp: Googeln Sie nach dem Absender! (s. o.)

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