Auf Kundenfang mit Google My Business
„Heute hat mich jemand, der Werbung verkaufen wollte, darauf hingewiesen, dass bei „Google My Business“ jeder den Eintrag ändern könnte. Angeblich muss der Inhaber durch einen speziellen Code verifiziert werden. Andernfalls könnten unberechtigte z.B. Bilder hochladen oder Änderungen vornehmen. Müssen wir etwas veranlassen?“
Das fragte mich neulich einer meiner Kanzleihomepage-Kunden (Fachanwalt für Insolvenzrecht) per E-Mail.
Grundsätzlich ist das richtig, dass man sozusagen „herrenlose“ Google-My-Business-Einträge für sich reklamieren kann. Vorliegend war das aber nicht der Fall – meine Antwort:
„Selbstverständlich haben wir die Google-My-Business-Einträge auf Sie registriert, als wir die Anfang 2019 ‚verordentlicht‘ und erweitert haben (1 x Kanzlei + 3 x RAe). Wenn Sie sich bei Google My Business einloggen, können Sie die Einträge sehen inkl. der Statistik mit den nicht unerheblichen Abrufzahlen (vgl. aber auch schon diese Hinweise zur Statistik).
Es mag sein, dass nachträglich andere, nicht autorisierte Einträge auftauchen, die man dann deaktivieren muss. In Ihrem Fall konnte ich solche allerdings nicht finden.“
Merke: Immer wieder verunsichern „Experten“ auf Kundenfang gezielt (nicht nur) Rechtsanwälte. Besonders häufig beobachte ich das in Fällen zweifelhafter Kaltakquise, weitere Beispiele finden Sie hier und hier.
„Es geht um ihr GMB Eintrag“ So fangen diese Personen immer an und wenn man sich mit denen mal beschäftigt, wissen die nicht mal mit welcher Firma man da überhaupt spricht. Reden dann von SEO und 1. Platz auf der Suchmaschine, fragt man dann dazu auch genauer, kommt oft:“Wie heisst denn die Firma“. Bloss Finger weg!