Google Maps auf der Kanzlei-Homepage bald kostenpflichtig?

Viele Kolleginnen und Kollegen setzen die Landkarten von Google Maps auf der eigenen Kanzlei-Homepage ein. Die sehen nicht nur gut aus, sondern sind auch sehr praktisch für den Mandanten, der den Weg in die Kanzlei sucht. Und besonders angenehm für den Anwalt: Der Dienst von Google ist kostenlos – jedenfalls war er das bis jetzt.

Vor ein paar Tagen ging es durch die Presse: Kommerzielle Nutzer sollen zahlen, wenn eingebettete Google-Karten 25.000 Klicks überschreiten. Laut FAQ von Google liegt der Preis bei bis zu 8 $ für 2.500 Aufrufe.

Wenn ich die FAQ richtig verstehe, geht es bei den kostenpflichtigen Varianten aber immer nur um die Nutzung der sog. „Google Maps API, also der Programmierschnittstelle (vgl. Wikipedia). Will man diese Programmierschnittstelle nutzen, muss man sich extra registrieren und bekommt einen eigenen Schlüssel.

HTML-Code zum Einbetten in eine WebsiteAuf der Kanzlei-Homepage will man aber in der Regel gar nichts programmieren und nutzt nicht die API, sondern man verwendet einfach den „HTML-Code zum Einbetten in eine Website“. D. h. man bindet ein sog. „Iframe“ auf der eigenen Seite ein. Wie man das richtig macht, ist hier erklärt.

Dieser Dienst mit den eingebetteten Karten via Iframe ist von den angekündigten Gebühren meines Erachtens gar nicht betroffen. Wobei ich aber die offizielle Ankündigung von Google noch nicht gefunden habe, sondern nur Presseberichte und Blogbeiträge dazu. Sehr interessant z. B. die Analyse der AGB durch den Kollegen Prestel. Der geht auch auf die Funktion „HTML-Code zum Einbetten in eine Website“ ein, macht aber bei der Frage der Kostenpflichtigkeit den Unterschied zur API nicht deutlich.

Fazit

Die Nutzung der Karten auf der eigenen Homepage mittels des „HTML-Code zum Einbetten in eine Website“ bleibt kostenlos. Jedenfalls vorerst. Google dürfte nicht daran gehindert sein, irgendwann auch hierfür Geld zu verlangen.

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