Mit Bild in der Trefferliste auffallen – Google Authorship

Immer öfter trifft man bei der Google-Recherche auf Suchtreffer, denen das Bild des Autors vorangestellt ist. Hier zwei Beispiele.

Google-Suchtreffer für ralf zosel Google-Suchtreffer für ralf zosel

Noch nutzen die wenigsten Anwälte diese Möglichkeit für ihre Kanzlei-Homepage. Bei einschlägigen Suchen von potenziellen Mandanten (z. B. nach Rechtsanwalt Rechtsgebiet Ort) stechen solche Suchtreffer mit Bild des betreffenden Kollegen aus der Masse heraus. Sie werden häufiger angeklickt, auch wenn sie nicht auf den vordersten Plätzen rangieren. Das bringt mehr Kontakte und im Ergebnis tendenziell mehr Mandate.

Google Authorship – was ist das?

Die Autorenbilder fügt Google den Suchtreffern hinzu, wenn Google den Autor der jeweiligen Website eindeutig identifizieren und seinem Google-Plus-Profil zuordnen kann. Das ist die „Google Authorship“. Das Ziel ist es wohl, neben dem „Page Rank“ einen „Author Rank“ für das Ranking der Suchtreffer heranzuziehen, vgl. hierzu Brian Clark auf copyblogger.com.

Wie richten Sie Google Authorship für Ihre Kanzlei-Homepage ein?

Die Aktivierung von Google Authorship für Ihre Kanzlei-Homepage erfolgt in 3 Schritten:

1. Profil bei Google+ einrichten

Melden Sie sich bei Google+ an. Wenn Sie noch kein Google-Konto haben, können Sie eins erstellen (kostenlos). Laden Sie ein Profilfoto hoch.

2. Verknüpfung zwischen Ihrer Kanzlei-Homepage und Google+ herstellen

Stellen Sie für jede Seite Ihrer Kanzlei-Homepage, für die Sie als Autor in Erscheinung treten möchten, einen Verweis auf Ihr Google-Plus-Profil her. Hierfür genügt ein Link im Head-Bereich des Quelltextes nach dem Muster

<link rel=“author“ href=“https://plus.google.com/104196400914209281936″/>

 Alternativ funktioniert auch ein Hyperlink im Body-Bereich in der Art

<a href=“https://plus.google.com/104196400914209281936″ rel=“author“>+RalfZosel</a>

Wenn Sie ein Content Management System einsetzen, lässt sich das in der Regel zentral steuern. Bei WordPress z. B. genügt es, beim Benutzer die URL zu Google+ zu hinterlegen.

3. Ihrer Kanzlei-Homepage bei Google+ als Link „Macht mit bei“ eintragen

Gehen Sie in Ihrem Google-Plus-Profi auf den Reiter „Über mich“ und klicken Sie in dem Kasten „Links“ auf „Bearbeiten“. Unter der Überschrift „Macht mit bei“ können Sie einen „benutzerdefinierten Link hinzufügen“. Tragen Sie hier die URL Ihrer Kanzlei-Homepage ein.

Bis Ihr Autorenbild in den Suchergebnissen erscheint, kann es ein paar Tage dauern. Ob Sie alle Einstellungen korrekt vorgenommen haben, testen Sie vorab über diesen Link: http://www.google.com/webmasters/tools/richsnippets

Die Kanzlei als Publisher

Sie setzen Google+ Pages für die Kanzlei ein? Dann können Sie nicht nur persönlich als Autor in Erscheinung treten, sondern bestimmte Seiten auch der Kanzlei zuordnen. Sinnvoll z. B. für die Startseite einer Kanzlei mit zwei oder mehr Anwälten. Die Verknüpfung wird analog hergestellt (rel=“publisher“).

Weiterführende Links

  • https://plus.google.com/authorship
  • http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1408986&expand=option2
  • zum Thema Publisher: http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1708844

P. S.: Googelt man nicht gerade nach einem Rechtsanwalt, sondern z. B. nach Google Authorship, haben übrigens schon fast alle Treffer ein Autorenbild. Wobei Google selbst interessanterweise nicht als Publisher auftritt.

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