Weblog „LawBike – Motorrad & Recht“ im Test

Vor wenigen Tagen startete Johannes R. das Weblog „LawBike – Motorrad & Recht“ unter http://lawbike.de/. Auch er gehört zu den Twitternden Juristen und so stieß ich gestern auf seine Nachricht:

Wie gefällt euch mein Motorrad & Recht Blog? Über Anregungen bin ich sehr dankbar! http://bit.ly/3rGvoE Wer hat Verbesserungsvorschläge?

Das ist schonmal eine gute Idee, die Leser zum Dialog zu bewegen und Feedback einzuholen. Ich habe mir die Seite angeschaut. Das ist mir aufgefallen:

Inhalt

Im ersten Beitrag kündigt der Blogger an, zunächst „einige interessante Urteile aus der nahen Vergangenheit zu posten“ und dann „in regelmäßigen Abständen zeitnah neue Beiträge“.

Unter der Überschrift „Besondere Verkehrsregeln“ folgt im zweiten Beitrag eine knappe Vorstellung der Entscheidung des AG München, wonach man während des Oktoberfests „amtsbekannt“ mit Betrunkenen auf der Straße zu rechnen habe. Johannes R. gibt eine kurze Zusammenfassung und zitiert dann ausführlich seine Quelle Merkur-Online. Seine Wertung beschränkt sich auf den Schlusssatz „Dann doch lieber mit der U-Bahn zur Wiesn…“. Gerade bei Meldungen, die schon die Runde gemacht haben, finde ich es besser, wenn man als Blogger noch etwas eigenes, originelles dazutut. Und wenn man nur darauf hinweist, dass die Entscheidung schon vom Wiesn-Blog aufgegriffen wurde.

Der nächste Beitrag bespricht die Entscheidung des BayVGH zur Sicherstellung von Motorrädern von sog. „Hardcore-Rasern“ an Unfallschwerpunkten. Im vorletzten Absatz lässt der Autor durchblicken, dass er die Strecke kennt und wirft die Frage auf, wie man von dem Ort ohne Motorrad wieder wegkommen soll. Abgesehen von den etwas hölzernen Formulierungen eine gute Idee. Wobei andere Blogger den Gedanken schon präziser formuliert haben. So fragt Carsten Krumm im beck-blog, ob nicht ein „vorläufiges Fahrverbot“ durch die Hintertür eingeführt würde. Hier hätte man anknüpfen können.

Der vorläufig letzte Beitrag fasst eine Meldung von motorradonline.de über eine stationäre Lautstärkenmessanlage zusammen – allerdings so knapp, dass die Zusammenfassung aus sich heraus kaum verständlich ist. In einem Blawg würde es sich anbieten, auf die rechtlichen Hintergründe zu lärmenden Motorrädern einzugehen.

An den ersten beiden Tagen nach dem Start gab es jeweils zwei Beiträge, gestern war Pause. Ich bin gespannt, ob sich die angekündigte Regelmäßigkeit auch dauerhaft einstellt. Wobei nach meiner Einschätzung ein Blog schon mit 1 bis 2 Beiträgen pro Woche gut laufen kann.

Blogosphäre

Als Blogger sollte man sich auch mit den bloggenden Kollegen befassen. Speziell zum Motorradrecht bloggt die Kanzlei Hoenig schon seit Juni 2006, Carsten Krumm kümmert sich im beck-blog um das Verkehrsrecht und vielleicht lohnt auch ein Blick auf Captain HUK. Das sind die Kandidaten in der Datenbank Freier Juristische Internetprojekte zum Verkehrsrecht, es mag noch mehr geben.

Bei JuraBlogs macht LawBike noch nicht mit, auch das wäre eine Überlegung wert (vgl. hierzu meinen Beitrag vom 27.10.09).

Aufbau und Layout

Johannes R. setzt auf iWeb und Mobile Me. Auch wenn das tatsächlich valides HTML liefert, halte ich das für den ambitionierten Blogger für keine gute Wahl. Die URLs der einzelnen Beiträge sind zwar sprechend, beginnen aber mit http://web.me.com/johannes.ritter/LawBikeBlog/… Will man später auf einen anderen Server umziehen, hat man ein Problem.

Es ist keine gute Idee, das ganze Blog einzuframen, damit oben immer die URL http://lawbike.de stehenbleibt. Nicht jeder weiß, wie er dann an die URL des einzelnen Beitrags kommt (ich erkläre den Trick hier). Und wenn das Blog unter zwei verschiedenen Adressen erreichbar ist (hier und hier), ist das für Platzierung in den Suchmaschinen nicht optimal.

Ebenfalls schlecht für Suchmaschinen und auch für Sehbehinderte sind die fehlenden HTML-mäßigen Auszeichnung der Überschriften (H1, H2 usw.). Verwirrend sind die doppelten Überschriften, Beispiel: „Sicherstellung von Motorrädern“ oder „‚Hardcore-Raser‘-Entscheidung“? Auf der Startseite erscheint nur die beim Beitrag dann kleiner geschriebene Überschrift.

Die Weiterlesen-Links wären unter dem jeweiligen Anrisstext auf der Startseite besser platziert als darüber.

Ganz übersichtlich ist es, die Quelle stets in dem grauen Kasten neben der Entscheidung anzugeben. Bei Entscheidungen sollte aber auch immer das Aktenzeichen genannt werden.

Fazit

Ich empfehle Johannes R., möglichst rasch auf ein professionelles Blogsystem (z. B. WordPress) umzusteigen. Noch mehr Mut zur eigenen Stellungnahme würde die Beiträge noch interessanter machen. Hin und wieder auf die bloggenden Kollegen einzugehen würde letztlich auch zu einer besseren Vernetzung in der Blogosphäre führen.

Ich kann jedem Jurastudenten nur empfehlen, im fortgeschrittenen Studium ein Blawg zu beginnen. Ob das allerdings kurz vor dem Examen eine gute Idee ist, muss jeder selbst wissen.

7 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:

    Gerade knapp einen Monat dabei und schon andere Blogs rezensieren? Naja …

  2. LawBike.de
    LawBike.de sagte:

    Auf Basis eines Hobbys startete ich erst vor wenigen meinen Weblog zu dem Thema Motorrad & Recht. Um auf die von Herrn Zosel in vielen Punkten aufschlussreiche Kritik eingehen zu können, habe ich meinen Weblog vorerst aus dem Netz entfernt.

    Als absoluter Anfänger überlege ich nun, wie man das Blogging über wordpress.com sinnvoller gestalten kann.

  3. LawBike.de
    LawBike.de sagte:

    Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Bloggen auf lawbike.de ausschließlich ein Hobby von mir ist – genau wie das Motorradfahren selbst auch. Das Ziel war nicht, journalistisch bis ins letzte Detail ausgereifte Beiträge zu verfassen. Dass einem Blogging-Anfänger Fehler passieren ist meiner Meinung nach verständlich. Ob deswegen auf jurablogs.com gleich ein vollständiger Testbericht veröffentlicht werden muss, ist zumindest fraglich, zumal die Homepage auch erst seit ein paar Tagen bestand.

    Dennoch werde ich die Anregungen gerne in einem anderen Blog verwerten.

  4. Fritz
    Fritz sagte:

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Dass es ein Hobby ist, ist einem Blog mehr oder weniger immanent. Die Kritik von Herrn Zosel finde ich sehr sachlich und konstruktiv. Letztlich baten Sie öffentlich via Twitter um Hilfe und Anregungen, welche Sie erhalten haben. Dass Sie nun in Folge dessen versuchen, sich fortdauernd zu rechtfertigen ist meiner Meinung nach ebenso unnötig, wie das Abschalten Ihres jungen Blawgs.

    Das Internet ist nun mal ein Raum, wo JEDER seine Meinung artikulieren kann und darf. Seien Sie doch froh um den Traffic, den jurablogs.com ihnen beschert hätte.

    Übrigens gilt in der Aviation wie auch sonst im Leben: Gegenwind erzeugt Auftrieb!

  5. Gast
    Gast sagte:

    Mittlerweile einer der besten blogs zum verkehrsrecht und motorradrecht, die ich kenne.

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