Kanzleimarketing einfach erklärt: Lexikon für Rechtsanwälte

Wer als Anwalt Kanzleimarketing online betreibt, wird mit Begriffen konfrontiert, die nicht immer selbst erklärend sind: Was genau ist der Unterschied zwischen einer Kanzleihomepage und einer Landingpage? Wie war das mit dem Qualitätsfaktor bei Google Ads? Was heißt überhaupt Conversion-Tracking und wozu ist das gut?

Automatische Verlinkung

Als ich anfing, die Grundbegriffe des Internet im Allgemeinen und des Online-Marketing im Speziellen zu erklären, wollte ich vor allem Laien das Verständnis meiner Blogbeiträge erleichtern: Wann immer ein Begriff auftaucht, den ich bereits definiert habe, entsteht automatisch ein Link auf den betreffenden Lexikoneintrag.

400 Einträge in 6 Jahren

Ich ahnte nicht, dass diese Sammlung 6 Jahre später schon fast 400 Einträge umfassen sollte. Dabei versuche ich immer, meine persönliche Wertung in die Lexikonartikel einfließen zu lassen und das muss auch nicht staubtrocken sein, vgl. etwa die Einträge zu „Best Practice“ und „Workaround“.

Zusatznutzen

Als besonders praktisch hat sich erwiesen, dass ich meine Kunden – manchmal im Gespräch und vor allem in E-Mails per Link – immer wieder auf das Lexikon verweisen kann. Und per „organischer Suche“ gelangt inzwischen natürlich auch der ein oder andere Besucher von sich aus auf das →Lexikon „Kanzleimarketing für Rechtsanwälte“.

2 Kommentare
  1. Klaus Löfflad
    Klaus Löfflad sagte:

    Hallo Herr Zosel.
    Ein schöner Beitrag, dass die Verlinkungen automatisch entstehen. Ich hatte mir da bislang keine Gedanken drüber gemacht, aber der Nutzen ist natürlich offensichtlich. Ich freue mich über die Beliebtheit Ihres Lexikons!

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