Sie verwenden Google Analytics, um die Besucherströme auf Ihrer Homepage auszuwerten? Dann können Sie jetzt etwas für Ihr datenschutzrechtliches Gewissen tun: Google habe sein Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten datenschutzkonformen ausgestaltet, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kürzlich mit. Damit sei der "beanstandungsfreie Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich". » weiter
Speichern Sie Ihre Daten auch schon "in der Cloud"? Gemeint ist damit, dass man alles mögliche auf irgendwelchen Servern ablegen, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen. Ein einfaches Beispiel dafür ist Simplenote, das wie folgt beworben wird:
Simplenote is an easy way to keep notes, lists, ideas, and more. It's free and easy to start using Simplenote.
Mit Google Analytics können Sie analysieren, wie Ihre Website oder Ihr Blog bei den Besuchern ankommt. Der kostenlose Dienst erfreut sich auch unter Jura-Bloggern großer Beliebtheit, wobei die Rechtsmäßigkeit stets umstritten war. Ende 2009 hatten die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (sog. » weiter